Hamburg. Die FDP hatte ein Pilotprojekt beantragt. In Harburg war ein entsprechendes Ansinnen erst vergangene Woche gescheitert.

Eigentlich sollte alles besser und sicherer werden: ausreichend breite Gehwege, ein neuer Asphalt für die Autos, ein neuer, breiterer Fahrradstreifen auf der Straße. Drei Monate lang wurde im Herbst 2016 an der Kreuzung Tarpenbekstraße/Martinistraße in Eppendorf gebaut.

Aber besser, geschweige denn sicherer geworden ist nichts. Im Gegenteil: Mehrere zum Teil schwere Unfälle haben die Kommunalpolitik alarmiert und Eltern in Sorge versetzt. Eine Frau wurde von einem Lkw schwer verletzt, als sie bei Grün die Kreuzung überqueren wollte.

FDP beklagt fehlenden Mut

Als Sofortmaßnahme beschloss der zuständige Bezirk Hamburg-Nord, Blinklichter zu installieren, um abbiegende Fahrzeuge auf Fußgänger und Radfahrer aufmerksam zu machen. Doch der FDP ging das nicht weit genug. Sie forderte, als Pilotprojekt einen 3-D-Zebrastreifen zu beantragen.

Im Verkehrsausschuss der Bezirksversammlung fand der Antrag am Dienstagabend jedoch keine Mehrheit. Claus-Joachim Dickow, verkehrspolitischer Sprecher der Nord-FDP, zeigte sich enttäuscht: „Leider fehlt es auch in diesem Fall der rot-grünen Koalition an Mut, auch einmal neue Wege in unserem Bezirk zu beschreiten.“ Dass nicht einmal zu einer Erprobung der Testphase komme, sei „ein Armutszeugnis für die Verkehrspolitik in Hamburg-Nord“.

Verkehrsausschussmitglied Christoph Reiffert von den Grünen gestand dem FDP-Vorschlag zu, "auf den ersten Blick Charme" zu haben. Zwei Gründe sprächen jedoch dagegen: "An der vorgeschlagenen Stelle direkt im Einmündungsbereich und vor einer Fußgängerampel wäre schon ein regulärer Zebrastreifen nicht zulässig." Zum anderen habe die Innenbehörde erst kürzlich entsprechende Pilotptojekte in den Bezirken Bergedorf und Harburg abgelehnt. "Es ergibt daher keinen Sinn, für Hamburg-Nord nochmals die gleiche Forderung aufzustellen."

Innenbehörde lehnte 3-D-Zebrastreifen ab

Die Innenbehörde hatte darauf verwiesen, dass Verkehrszeichen bundeseinheitlich gleich und wie im Verkehrszeichenkatalog der Straßenverkehrsordnung gestaltet sein müssen. Ein Fußgängerüberweg darf demnach nur aus weißen Streifen bestehen und keine schwarzen Schattierungen beinhalten.

Zudem sei der Bremseffekt, den sich die Kommunalpolitiker durch die 3-D-Markierung erhoffen, in der Straßenverkehrsordnung nicht vorgesehen, im Gegenteil: Er sei sogar unerwünscht. Grundloses Bremsen vor einem vermeintlichen Hindernis könne zu Auffahrunfällen führen.

Die Hamburger Bezirkspolitik kann in einem solchen Fall lediglich Empfehlungen abgeben. Die Entscheidung obliegt in praktischen Verkehrsfragen der Polizei und der ihr übergeordneten Innenbehörde.