Harburg. Innenbehörde lehnt einen Feldversuch ab – in den allgemeinen Verkehrsregeln sind die Streifen nicht vorgesehen

    3-D-Zebrastreifen, wie von der Harburger Bezirksversammlung beschlossen, wird es in Harburg nicht geben, ebenso wenig wie anderswo in Hamburg. Das teilte die Innenbehörde jetzt in einer Stellungnahme zum Beschluss der Bezirksversammlung mit.

    Den Antrag, hatten ursprünglich die FDP-Abgeordneten Viktoria Pawlowski und Carsten Schuster gestellt. Sie argumentierten, dass herkömmliche Zebrastreifen bei Autofahrern oft zu wenig Beachtung fänden. In anderen Ländern hätten Versuche mit Fußgängerüberwegen, deren Streifen perspektivisch so auf den Asphalt gemalt sind, dass sie wie ein Hindernis wirken, gute Ergebnisse gebracht. Deshalb sollte die Polizei prüfen, ob nicht auch in Hamburg ein Feldversuch möglich sei – möglichst in Harburg.

    Die Entscheidungsgewalt über so ein Experiment hat die Bezirksversammlung nicht. Sie kann lediglich eine Empfehlung darüber an die entsprechenden Behörden weitergeben. Das ist in praktischen Verkehrsfragen die Polizei und die ihr übergeordnete Innenbehörde. Und die teilt mit, dass „die Empfehlung nicht berücksichtigt werden kann.“

    Dafür führt die Behörde mehrere Gründe ins Feld: Erstens müssen Verkehrszeichen – und das sind nicht nur Schilder, sondern auch Fahrbahnmarkierungen – bundeseinheitlich gleich und wie im Verkehrszeichenkatalog der Straßenverkehrsordnung gestaltet sein. Für das Zeichen 293 – Fußgängerüberweg – sind nur weiße Streifen vorgesehen.

    An einem Fußgängerüberweg muss ein Autofahrer in Deutschland – anders, als in anderen Ländern – auch nicht automatisch langsamer fahren, sondern lediglich aufmerksamer. Nur wenn ein Fußgänger oder Rollstuhlfahrer offensichtlich die Straße überqueren will, muss der Autofahrer verlangsamen und gegebenenfalls anhalten. Der Bremseffekt, den sich die Kommunalpolitiker durch die 3-D-Markierung erhoffen, ist in der Straßenverkehrsordnung nicht vorgesehen. Er ist sogar unerwünscht: „Hindernisse, auch nur optisch erzeugte, führen immer zu einer Reaktion des Fahrzeugführers“, heißt es in der Stellungnahme, „die Gefahr von Auffahrunfällen wird durch die Projektion von Hindernissen grundlos erhöht.“

    Durch die Gestaltung des Zeichens 293 in 3-D-Optik würde der Eindruck entstehen, dass nur noch besonders auffällige Verkehrszeichen wichtig und beachtenswert seien. „Grundlegendes Ziel muss es sein, die allgemeinen Verkehrsregeln wieder in den Vordergrund zu stellen und die Eigenverantwortung der Verkehrsteilnehmer zu stärken.“