Hamburg. Um den Leichengeruch zu unterdrücken, legte er die tote Frau in einem Koffer ab, so Reno G. vor Gericht. Umgebracht habe er sie nicht.
Immer wieder gab es Streit zwischen Reno G. und Silke M. Alkohol spielte eine große Rolle, Tabletten und Eifersucht wohl auch. Am 8. Mai starb Silke M. durch einen Messerstich ins Herz. Tagelang saß die Tote aufrecht in einem Küchenstuhl, schließlich bestreute Reno G. den Leichnam mit Waschpulver und ließ ihn in einem großen Rollkoffer verschwinden. Nachdem die Tochter von Silke M. ihre Mutter als vermisst gemeldet hatte, entdeckte die Polizei am 13. Mai den Koffer mit der Leiche in der Wohnung an der Tischbeinstraße.
Doch hat Reno G. seine Freundin tatsächlich umgebracht? Reno G. bestreitet das. Der 51-Jährige, angeklagt wegen Totschlags, ließ sich am Mittwoch vor dem Landgericht zu den Vorwürfen ein, teils den Tränen nah. „Für mich war sie die große Liebe, für sie war es nicht anders“, sagte er. Die Beziehung sei zwar weitgehend harmonisch gewesen, doch hätten Eifersuchtsattacken seiner Freundin, ihre Tablettenabhängigkeit und ihrer beider Alkoholsucht das Glück getrübt: „Unter Tabletten ist sie manchmal ausgerastet. Ich musste mehrmals die Polizei rufen.“
Angeklagter hatte Alkohol und Schlaftabletten im Blut
Am 8. Mai, es war Muttertag, sei seine Freundin sehr geknickt gewesen, weil ihre Tochter nicht angerufen habe. Sie hätten schon morgens Alkohol konsumiert, am späten Abend sei er ins Bett gegangen, während seine Freundin weiter getrunken habe. „Nach dem Aufstehen sah ich sie dann in dem Küchenstuhl sitzen, überall war Blut, daneben lag das Messer“, sagte Reno G. „ Da bin ich nervlich zusammengebrochen.“ Warum er nicht gleich den Rettungsdienst und die Polizei verständigt habe, wisse er nicht mehr. Er habe dann Alkohol zusammen mit Schlaftabletten eingenommen und komplett das Zeitgefühl verloren. „Ich kann doch jetzt nicht mehr die Polizei rufen“, sei ihm nach einiger Zeit klar geworden.
„ Im Wahn“ sei er dann auf die Idee gekommen, die Tote im Koffer abzulegen, um den Verwesungsgeruch zu unterdrücken. „Heute weiß ich: Was ich gemacht habe, war das Allerletzte.“ Die Verteidigung des 51-Jährigen ist überzeugt, dass sich die unter einer Borderline-Störung leidende Silke M. den tödlichen Stich mit einem zwölf Zentimeter langen Küchenmesser selbst zugefügt hat – nicht etwa in Selbsttötungsabsicht, sondern aus einer „irrationalen psychischen Ausnahmesituation“ heraus. So passe der Stichkanal zum Herzen nicht zum vermeintlichen Tathergang, wonach der Täter das Messer von vorne und mit Wucht in die Brust des Opfers gestoßen haben soll. Auch gebe es keine Hinweise auf einen Kampf.
Um die genauen Umstände ihres Todes zu beleuchten, hat die Verteidigung beantragt, das Gutachten eines renommierten Rechtsmediziners einzuholen.