Hamburg . Gericht zwingt Stadt, Arbeit an den Häusern für 700 Menschen einzustellen. Sozialbehörde prüft Widerspruch gegen das Urteil.
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat am späten Mittwochabend einen Baustopp für eine geplante Flüchtlingsunterkunft in Klein Borstel verhängt. Anwohner hatten gegen die Errichtung einer Unterkunft für 700 Flüchtlinge auf dem Gelände des ehemaligen Anzuchtgartens geklagt. Die Behörde für Soziales, Familie und Integration (BASFI), die für die Folgeunterbringung von Flüchtlingen in Hamburg zuständig ist, hatte sich bei der Maßnahme auf Polizeirecht gestützt. Dagegen waren die Anwohner rechtlich vorgegangen. Diesem Antrag folgten die Richter.
„Diese Entscheidung bedeutet eine erhebliche Verzögerung“, sagte Susanne Schwendtke, Sprecherin der städtischen Gesellschaft „Fördern & Wohnen“. Marcel Schweitzer, Sprecher der Sozialbehörde, sagte: „Wir werden uns die Begründung des Verwaltungsgerichts jetzt anschauen, sorgfältig prüfen und dann entscheiden, wie wir weiter vorgehen.“
Zwei Wochen hat die Sozialbehörde Zeit, gegen die Entscheidung vorzugehen. Dann landet das Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht. Möglich wäre aber wohl ein Kompromiss.
Leitartikel: Redet endlich mit uns!
„Die heutige Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist ein Erfolg für die Rechtsstaatlichkeit, die auch in der aktuellen Flüchtlingskrise ein hohes Gut ist“, sagte Olaf Peter, Vorsitzender des Vereins Lebenswertes Klein Borstel. Der Verein forderte die Behörde erneut auf, das Gesprächsangebot der betroffenen Anwohner anzunehmen. „Wir hatten von Anfang an den Dialog gesucht und eine Beteiligung der Anwohner eingefordert“, so Peters.
Der Senat plant, für 18 Millionen Euro eine aus 13 Modulbauten bestehende Unterkunft mit einer Nutzungsdauer von zehn Jahren zu bauen. Die ersten 250 Flüchtlinge sollten bereits im Dezember einziehen. Um schnell bauen zu können, hatte sich die Sozialbehörde auf das Polizeirecht zur Abwehr von Gefahr gestützt. Das wurde jetzt vom Gericht beanstandet. „Die Nachbarn haben einen Anspruch auf das, was im Bebauungsplan steht“, so Gerichtssprecher Andreas Lambires. „Das Anwenden von Polizeirecht darf nicht dazu führen, dass sie dieses Recht verlieren.“
Nach dem Flächennutzungsplan gehört die Fläche zum „2.Grünen Ring“ und darf nach dem gültigen Bebauungsplan nur für „friedhofsbezogene und gärtnerische“ Aufgaben genutzt werden.