Derzeit liegt die Zuständigkeit für den Asylantrag in Nordrhein-Westfalen, durch das Hickhack ist Leerlauf im Verfahren eingetreten.
Winterhude. Stillstand im Fall der von der Abschiebung bedrohten Schülerin Melania Sarkissian und ihrer Familie: Wie berichtet, musste der Eingabenausschuss der Bürgerschaft den Antrag zum Verbleib der Familie in Hamburg zurückstellen, weil die Sarkissians vorschnell einen Asylantrag gestellt hatten und damit in die Zuständigkeit der nordrhein-westfälischen Ausländerbehörde gelangt waren. Die Mitglieder des Ausschusses empfahlen der Familie daraufhin, einen Antrag auf Umverteilung zurück nach Hamburg zu stellen. Erst dann könne der Fall - die Familie soll nach 13 Jahren in Hamburg nach Armenien abgeschoben werden - weiter beraten werden.
Doch obwohl der Anwalt der Familie den notwendigen Antrag nunmehr gestellt hat, herrschen in den Ausländerbehörden von Hamburg und Nordrhein-Westfalen offenkundig weiterhin Unstimmigkeiten über die Zuständigkeit. Rüdiger Schmidt, Leiter der Zentralen Ausländerbehörde in Bielefeld, sagt, seine Behörde sei nicht berechtigt, die Umverteilung zu genehmigen, denn Mutter Armine sowie die Töchter Anna, 11, und Melania, 17, seien nie in Bielefeld gewesen, um einen Asylantrag zu stellen. Norbert Smekal, Sprecher der Hamburger Ausländerbehörde, ist dagegen der Auffassung, dass die Zuständigkeit mit dem in Hamburg gestellten Asylantrag nach Nordrhein-Westfalen gewechselt sei. "Deshalb warten wir jetzt, bis sich die Bielefelder Behörde mit uns in Verbindung setzt." Ohnehin müsse sich auch die Familie bewegen, etwa ihre wahre Identität preisgeben, dann sei man zu einer wohlwollenden Prüfung des Bleiberechts bereit.
Die Folge aus diesem Hickhack ist lähmender Leerlauf im Verfahren. Derweil kämpft die Schule von Anna und Melania, die Heinrich-Hertz-Schule, weiter um den Verbleib der Mädchen in Hamburg. Immerhin besucht Melania seit elf, ihre Schwester Anna seit sechs Jahren in Hamburg die Schule. Sie gelten als gut integriert.