Der Fall der Familie Sarkissian steht exemplarisch für ein kompliziertes Ausländerrecht. Vereinfacht kann grundsätzlich mit Ausreisepflicht - der Abschiebung - belegt werden, wer illegal eingereist ist. Bis dahin werden Ausländer geduldet, mal Wochen, mal Monate, im Fall der Sarkissians in Etappen 13 Jahre.
Statt die Härtefallkommission nach der angedrohten Abschiebung einzuschalten, hat die Familie fälschlicherweise Asyl beantragt und rutschte damit in die Quotenregelung der Länder. Sie legt fest, wie viele Asylbewerber pro Land aufgenommen werden. Demnach ist nun Nordrhein-Westfalen zuständig.
Zwei rechtliche Chancen hat die Familie noch: zum einen den Eingabeausschuss der Bürgerschaft, zum anderen Paragraf 25 a des Aufenthaltsgesetzes. Demnach kann in Deutschland bleiben, wer älter als 15 Jahre ist und mindestens sechs Jahre hier zur Schule gegangen ist. Auf Melania Sarkissian trifft das zu.