Hamburg. Die Attraktion auf St. Pauli muss laut Vertrag einen Winterdienst vorhalten. Doch auch dieser schützt nicht vor Sperrungen.

  • Grüner Bunker auf St. Pauli musste gesperrt werden.
  • Öffnungszeiten sind in Städtebaulichem Vertrag festgelegt.
  • Trotz Winterdienst drohen wegen Blitzeis Schließungen.

Der Frost am vorvergangenen Wochenende hat den Betreiber des Grünen Bunkers im Hamburger Stadtteil St. Pauli kalt erwischt. Die Besucher standen vor verschlossenen Toren, weil auf mehreren Ebenen offenbar Glatteis herrschte. In den kommenden Wochen könnte es allerdings wieder eisig werden. Wird das neue Wahrzeichen also erneut gesperrt?

Auf die Öffnungszeiten beziehungsweise Schließungen achtet auch der Bezirk Hamburg-Mitte genau. Denn laut Städtebaulichem Vertrag muss der Betreiber, die Matzen KG, bestimmte Öffnungszeiten des neuen Hamburger Publikumsmagneten sicherstellen. Im Zweifel drohen sogar Vertragsstrafen. Unter Paragraf 4, Absatz 1, verpflichtet sich der Betreiber, „die Parkanlage auf Level 6 einschließlich der Zuwegungen – dazu gehören die Rampe, der Bunkerkragen, der Aufzug und der Bergpfad – der Allgemeinheit unentgeltlich zu den nachfolgenden Tageszeiten zur Verfügung zu stellen“:

  • Öffnungszeiten Sommer (1. Mai bis 3. Oktober): von 7 bis 23 Uhr.
  • Öffnungszeiten Winter (4. Oktober bis 30. April): von 7 bis 20 Uhr.

Grüner Bunker auf St. Pauli: Öffnungszeiten sind noch eingeschränkt

In der sogenannten „organisatorischen Findungsphase“ darf das Unternehmen die Öffnungszeiten einschränken, um die „organisatorischen, logistischen und sonstigen praktischen Aspekte“ zu klären, die mit dem Betrieb der komplexen Sonderimmobilie des Hochbunkers verbunden seien und die in der vorausgehenden Planungsphase „noch nicht abschließend bekannt waren, bekannt sein konnten oder sich erst aus der praktischen Erfahrung ergeben.“

Grüner Bunker Feldstrasse
Der sogenannte Bergpfad führt die Besucher an der Fassade des Bunkers entlang in die Höhe. © FUNKE Foto Services | Michael Rauhe

Die „Schonfrist“ mit den eingeschränkten Zeiten, die aktuell gelten, geht am 31. Dezember 2024 zu Ende. „Anfang 2025 sollen erneut Gespräche geführt und die bisherigen Erfahrungen mit den Öffnungszeiten evaluiert werden“, so Bezirkssprecherin Elsa Scholz. 

Grüner Bunker: Winterdienst ist laut Bezirk durch Vertrag klar geregelt

Üblicherweise stehen auch Mitarbeiter an der Einlasskontrolle, die auch Taschen der Besucher kontrollieren. Eine Mindestanzahl beim Sicherheitspersonal sei nicht vorgegeben, sagt Elsa Scholz. „Dem Betreiber obliegt die Verkehrssicherungspflicht auf der Anlage. Es ist in seinem Ermessen, wie viele Mitarbeitende dafür nötig sind.“ Es müsse niemand an der Eingangskontrolle stehen, diese könne auch automatisiert werden, solange die Verkehrssicherheit gewährleistet sei.

Auch die Verantwortung für den Winterdienst sei durch den Vertrag klar geregelt, so die Sprecherin des Bezirks. Bunker-Sprecher Frank Schulze hatte dem Abendblatt am Wochenende gesagt: „Glatteis ist Glatteis. Das nennt sich Natur.“ Darauf müsse man sich im Winter einstellen. Elsa Scholz widerspricht jedoch: „Da der Betreiber die Verkehrssicherungspflicht das ganze Jahr über sicherstellen muss, muss es auch einen Winterdienst geben.“

Grüner Bunker: Betreiber kann weitere Schließtage im Winter nicht ausschließen

Ihren Angaben zufolge gibt es bauseitig keine Vorkehrungen für eisige Tage, etwa Wärmeschlangen im Boden. Der Betreiber dürfe den Bergpfad aber nur sperren, wenn die Verkehrssicherungspflicht zum Beispiel wegen des Wetters (Starkregen, starke Böen etc.) nicht gewährleistet werden könne. 

Auf eine erneute Anfrage sagte Frank Schulze nun zum Winterdienst auf dem Grünen Bunker: „Zu allen Jahreszeiten steht vor allem zunächst immer die Sicherheit der Besucher an erster Stelle. Trotz des Winterdienstes können besonders an Tagen mit plötzlich eintretenden Gefahrenlagen wie Gewitter oder Blitzeis zeitweilige Bunker-Schließungen nicht ausgeschlossen werden, um den Schutz aller Besucher zu gewährleisten.“

Grüner Bunker: Vertrag regelt mögliche Vertragsstrafen für den Betreiber

Sollte der Betreiber den Winterdienst nach Ansicht des Bezirks aber nicht ausreichend sicherstellen, drohen Vertragsstrafen. Auch das ist in dem Städtebaulichen Vertrag geregelt. Das wäre beispielsweise dann der Fall, wenn der Bunker beispielsweise wegen unterlassener zumutbarer Vorkehrungen nicht geöffnet werde, so Elsa Scholz.

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Unklar ist bislang, wann die digitale Anzeige an der Einlasskontrolle in Betrieb gehen wird. Damit werden Besucher, die vor einem unerwartet verschlossenen Eingang stehen, künftig vermutlich wenigstens über die Gründe informiert.

Grüner Bunker, aktuelle Öffnungszeiten: 9-20 Uhr