Hamburg. Zwei Personen stürzten die Treppe zur S-Bahn hinunter. Ein 44 Jahre alter Mann ist schwer verletzt. Die Bundespolizei ermittelt.

Auf St. Pauli ist es am späten Freitagmittag zu einer tragischen Szene gekommen. Ein Mann geriet auf der Treppe zum S-Bahnhof Reeperbahn ins Stolpern und stürzte. Dabei riss er eine junge Frau mit sich, die dadurch ebenfalls zu Fall kam. Der Unfall ereignete sich gegen 14.15 Uhr. Laut Pressestelle der Bundespolizei handelte es sich um einen Unfall.

Der stark alkoholisierte Mann erlitt bei dem Fall mehrere Rippenbrüche sowie schwere Kopfverletzungen. Er wurde sofort intensivmedizinisch versorgt und in ein Krankenhaus gebracht. Auch die Frau, die mit hinabgerissen wurde, erlitt Verletzungen, die allerdings nicht lebensbedrohlich waren, und kam in ein Krankenhaus.

Unfall auf St. Pauli: Zwei Personen stürzen Treppe zur S-Bahn-Station hinab

Nach Angaben der Bundespolizei war der Mann gerade auf dem Weg zur S-Bahn-Station Reeperbahn am Nobistor in Richtung der Gleise, als er beim Hinabsteigen ins Straucheln geriet. Der 44-Jährige, der eine Tasche bei sich trug, riss dabei eine 25 Jahre alte Frau mit sich.

Beide Personen sind die gesamte Steintreppe nach unten gestürzt, so Bundespolizeisprecher Rüdiger Carstens. Über die genaue Länge der Treppe zum S-Bahnhof konnte der Bundespolizeisprecher keine Angaben machen, betonte jedoch, dass es ein „heftiger Sturz“ war. Neben Rettungskräften waren auch die Hamburger Polizei sowie die Bundespolizei vor Ort im Einsatz.

Sturz auf S-Bahnhof-Treppe: Stark alkoholisierter Mann kommt ins Krankenhaus

Der Blutalkoholtest, den der 44-Jährige im Krankenhaus machte, ergab einen Wert von 2,8 Promille. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf fahrlässige Körperverletzung eingeleitet, heißt es von der Bundespolizei, die auch die weiteren Ermittlungen führt.

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Erste Ermittlungsergebnisse zu dem Vorfall zeigen nach Sichtung der gespeicherten Videoaufnahmen von Überwachungskameras im S-Bahnhof bereits, dass es tatsächlich ein Unfall gewesen sei, so die Pressestelle. Fremdverschulden könne ausgeschlossen werden.