Hamburg. Fastenbrechen in Hamburger Club: Plötzlich stürmt Polizei das Lokal. Von Drogenbekämpfung ist die Rede. Zeugen sehen das anders. Was das Gericht sagt.

Ein Grillfest zum muslimischen Fastenbrechen Eid al-Fitr im Hamburger Buttclub wurde am 10. April dieses Jahres plötzlich Schauplatz einer Razzia, als Polizeibeamte das Restaurant in der Hafenstraße auf St. Pauli stürmten.

Die Polizisten sollen anwesende Feiernde mitPfefferspray bedroht“ und „geschubst“ haben. Darüber hinaus sei eine Person „brutal zu Boden gebracht und über Stunden hinweg mit Handschellen gefesselt“ worden. So zumindest lauten die Anschuldigungen der „Initiative Copwatch Hamburg“, die dem Abendblatt vorliegen. Die Initiative spricht im Namen des Vereins, der die Räumlichkeiten betreibt und der anschließend Beschwerde gegen die Beamten eingereicht hatte.

Auch von „rassistischen Polizeikontrollen und diskriminierenden Polizeiaktionen“ ist hier die Rede. Der Einsatz sei zwischenzeitlich „von einem Gericht als rechtswidrig eingestuft“ worden. Auf Abendblatt-Anfrage äußerten sich jetzt die Polizei Hamburg und das Hanseatische Oberlandesgericht und reagierten.

Polizei Hamburg bestätigt Einsatz in Hafenstraße nach Drogendeal

Polizeipressesprecher Florian Abbenseth bestätigt einen Einsatz am 10. April an besagter Adresse. „Die in Rede stehenden Maßnahmen gehen zurück auf einen Einsatz der Polizei zur Bekämpfung der öffentlich wahrnehmbaren Betäubungsmittelkriminalität.“

Vorangegangen war ein mutmaßlicher Drogendeal. Zivilfahnder hatten zwei Männer im Bereich der Hafenstraße bei ihrem Handel beobachtet. Als sie kurz darauf den mutmaßlichen Erwerber, einen 34-Jährigen, durchsuchten, fanden sie bei ihm eine Kugel Kokain.

Polizei Hamburg erklärt Club-Durchsuchung mit „Gefahr im Verzug“

Beendet war der Einsatz damit aber noch nicht, denn auch der mutmaßliche Dealer wurde kontrolliert. Ihn hatten die Einsatzkräfte zuvor dabei beobachtet, wie er mehrfach den Buttclub betreten und später wieder verlassen hatte. „Im Zuge des Gesamteinsatzes wurde aufgrund von Gefahr im Verzuge daher auch diese Lokalität nach möglichen Beweismitteln durchsucht“, so Abbenseth.

Konkrete Angaben zu Pfefferspray, brutalem zu Boden bringen und stundenlangen Fesselungen machte der Polizeisprecher keine. Dafür äußerte er sich eindeutig zu dem Rassismus-Vorwurf.

Abbenseth: „Die gemachten Vorwürfe weise ich entschieden zurück. Hautfarbe und Herkunft sind keine Kriterien für das polizeiliche Einschreiten.“ Und weiter: „Das Einschreiten unserer Einsatzkräfte erfolgt aufgrund der Feststellung von konkreten Verdachtsmomenten, die sich jeweils am Verhalten der Person begründen – so auch in diesem Fall.“

Rassismusvorwurf bei Einsatz in Hafenstraße – Polizei Hamburg reagiert

Zu der von der Initiative getroffenen Aussage, man habe mit der Beschwerde gegen den Einsatz der Polizei vom Hamburger Amtsgericht „recht bekommen“, heißt es von Abbenseth: „Diese Durchsuchung als Teilaspekt des Gesamteinsatzes hat das Amtsgericht jetzt offenbar als rechtswidrig angesehen. Soweit hier bekannt, geht es dabei allerdings ausschließlich um die Annahme der Gefahr im Verzuge.“

Durchsuchung rechtswidrig? Oberlandesgericht

Auf Abendblatt-Anfrage äußert sich Dr. Marayke Frantzen, Leiterin der Gerichtspressestelle des Oberlandesgerichts, wie folgt: „Durch die amtsgerichtliche Entscheidung wurde festgestellt, dass die Anordnung und Art und Weise einer Durchsuchung der Räumlichkeiten eines Vereins durch die Polizei am 10. April 2024 rechtswidrig war.“ Sie räumt ein, dass „nicht aber ein gesamter Polizeieinsatz, der ja auch noch Weiteres umfasste, rechtswidrig gewesen wäre“.

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Für den Verein, der Inhaber der Räumlichkeiten ist, gelten nach dem Gesetz (Paragraf 103 der Strafprozessordnung) für eine Durchsuchung strengere Voraussetzungen als für die Durchsuchung eines einzelnen Verdächtigen.