Hamburg. Der Mediziner soll Bescheinigungen zur Befreiung von der Maskenpflicht ausgestellt haben, ohne die Patienten vorher untersucht zu haben.

Das Ausstellen falscher Atteste zur Maskenpflicht während der Corona-Pandemie landet in der kommenden Woche in Hamburg vor Gericht. Am Montagmorgen beginnt am Landgericht der Prozess gegen einen Arzt. Ihm wird vorgeworfen, in 57 Fällen falsche Gesundheitszeugnisse ausgestellt zu haben.

Während der Corona-Pandemie soll er in seiner Privatpraxis Bescheinigungen zur Befreiung von der sogenannten Maskenpflicht ausgestellt haben, ohne vorher die Patienten untersucht zu haben.

Prozess Hamburg: Diagnosen ohne weitere Abklärung der Symptome gestellt

Von April 2020 bis September 2021 soll er unter anderem ärztliche Atteste mit Diagnosen wie „Symptome einer CO₂-Vergiftung“, „Panikattacken“, „Asthma bronchiale“ oder auch ohne eine konkrete Begründung ausgestellt haben. Zum Teil soll er dabei weder die Patienten vorher untersucht noch für weitere Diagnostik an einen Facharzt überwiesen haben.

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Unter anderem ging es zum Beispiel um eine Patientin, der auf einem Attest Panikattacken, Atembeschwerden, Konzentrationsstörungen, Müdigkeit und eine CO₂-Vergiftung bescheinigt wurden. Eine weitere Abklärung durch einen Psychiater erfolgte aber nicht. Eine weitere Patientin erhielt ein Attest mit der Begründung „CO₂-Vergiftung“, ohne dass vorher eine entsprechende Diagnostik erfolgte.