Hamburg. Den Mann erwartet ein hohes Bußgeld. Noch teurer wird es für einen Biker, den die Polizei Hamburg bis an den Stadtrand verfolgte.
Sie hatten nicht geahnt, dass ihnen die Polizei Hamburg dicht auf den Fersen war: Zwei Motorrad-Raser sind am Freitag (5. April) von Zivilbeamten vorläufig aus dem Verkehr gezogen worden.
Auf der Autobahn 7 fiel den Motorradpolizisten kurz vor 20 Uhr eine 165 PS starke BMW S1000R auf, die „bereits im Bereich an der Anschlussstelle Waltershof rasant angefahren war“, wie es in einer Mitteilung heißt. Sie hätten daraufhin mit einem sogenannten ProViDa-Motorrad die Verfolgung aufgenommen und im Elbtunnel mit der Geschwindigkeitsmessung begonnen. Ergebnis: Bei erlaubten 80 km/h erreichte die BMW eine Spitzengeschwindigkeit von 173 km/h.
Mit 173 km/h durch den Elbtunnel – Polizei Hamburg stoppt zwei Motorrad-Raser
Der 53 Jahre alte Fahrer sei anschließend gestoppt worden. Ihn erwarteten nun ein Bußgeld von 1400 Euro, zwei Punkte im Fahreignungsregister und ein dreimonatiges Fahrverbot.
Noch teurer wird es für einen Biker, der kurz zuvor auf der Finkenwerder Ortsumgehung An der Alten Süderelbe mit 90 statt der erlaubten 60 km/h unterwegs war und so die Polizei auf sich aufmerksam machte. Ihm seien die Beamten bis an den Stadtrand nach Cranz gefolgt, wo er auf dem Cranzer Hauptdeich im Bereich des Estesperrwerks bei einem Überholvorgang 110 km/h erreicht habe – erlaubt sind dort 50.
Mit 14 Jahren Verspätung: Sprinter-Fahrer muss Führerschein abgeben
Damit endete die Fahrt des 37-Jährigen. Er muss mit 1640 Euro Bußgeld, vier Punkten in Flensburg und zwei Monaten Fahrverbot rechnen.
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Bereits kurz nach 18 Uhr hatten die Zivilbeamten einen Mercedes Sprinter in der HafenCity gestoppt. Der 41 Jahre alte Fahrer war an der Versmannstraße trotz roter Ampel abgebogen. Nicht sein erstes Verkehrsdelikt, wie sich bei der Überprüfung herausgestellt habe: Bereits vor 14 Jahren sei dem Mann die Fahrerlaubnis entzogen worden.
Seinen Führerschein hatte er aber nie abgegeben. Das musste er nun vor Ort nachholen. Ein Strafverfahren sei eingeleitet worden.