Hamburg. Bei der Fahrt von Hamburg nach Hannover wurde eine Zugbegleiterin auf zwei Männer aufmerksam, die nicht nur geklaute Karten bei sich hatten.

Eine Zugbegleiterin eines ICE wurde auf dem Weg von Hamburg nach Hannover am Sonnabend unfreiwillig zur Heldin, als sie bei einer Ticketkontrolle zwei Männer im Alter von 25 und 29 Jahren ohne Fahrschein antraf. Denn nicht nur die ticketlosen Fahrgäste rückten in der Fokus der aufmerksamen Zugbegleiterin, sondern auch die Aussage einer 79-jährigen Frau. Der war kurz zuvor ihre Geldbörse geklaut worden.

Die Mitarbeiterin hatte das Portemonnaie zwar auf der Zugtoilette gefunden, EC- und Kreditkarte sowie Bargeld fehlten aber. Weil sich durch die Aussagen der 79-Jährigen der Verdacht ergab, die beiden Männer könnten bei dem Diebstahl ihre Finger im Spiel gehabt haben, wurde in Hannover die Bundespolizeiinspektion eingeschaltet.

ICE Hamburg–Hannover: Polizei stellt Taschendiebe

Bei der Untersuchung durch die Beamten stellte sich heraus, dass die Zugbegleiterin durch Zufall nicht nur zwei Taschendieben, sondern auch zwei polizeibekannten Betrügern auf die Schliche gekommen war.

In der Unterhose des 25-Jährigen wurden die Einsatzkräfte schließlich fündig – hier hielt er die Bankkarten der Seniorin versteckt. Ebenfalls in seiner Garderobe verstaut hatte der Langfinger die Karte einer anderen Frau, die zuvor einen Taschendiebstahl in Hamburg gemeldet hatte.

Ohne Ticket im ICE erwischt – Passagier mit falscher Identität entdeckt

In der Kleidung seines Komplizen stellten die Beamten ein gefälschtes belgisches Identitätsdokument fest. Doch damit nicht genug: Eine eingehende Recherche ergab, dass der Mann im Schengenraum eigentlich zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben war und sich unerlaubt in Deutschland aufhält.

Außerdem waren die beiden bereits in der Vergangenheit wegen Eigentumsdelikten strafrechtlich in Erscheinung getreten. Jetzt wird gegen sie wegen Erschleichens von Leistungen und Diebstahls ermittelt. Gegen den 29-Jährigen laufen zusätzlich Ermittlungen wegen des unerlaubten Aufenthalts in der Bundesrepublik und wegen Urkundenfälschung.

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Da die Ausländerbehörde, die für den Fall zuständig ist, am Sonnabend nicht zu erreichen war, mussten die Männer anschließend wieder entlassen werden, wie Robert Dvorak von der Bundespolizeiinspektion Hannover auf Abendblatt-Anfrage sagte. „Bei solchen Straftaten, bei denen keine große Schadenssumme im Raum steht, auch wenn das vielleicht schon häufiger vorgekommen ist, überwiegt in der Regel das Grundrecht auf Freiheit.“