Hamburg. Zwischen Hauptbahnhof und Berliner Tor fuhren am Sonntag zeitweise keine S-Bahnen und Fernzüge mehr, weil jemand über die Gleise lief.
- Am Sonntagmittag kam der Zugverkehr zwischen Hamburg Hauptbahnhof und Berliner Tor zum Erliegen, weil jemand über die Gleise lief.
- Die Bundespolizei kontrollierte aufgrund von Zeugenhinweisen zwei Männer.
- Einer von ihnen sitzt nun in Haft – wegen eines früheren Delikts.
Plötzlich ging am Sonntagnachmittag (6. April) für Bahnreisende nichts mehr: Ein möglicherweise per Haftbefehl gesuchter Mann hat zwischen den Stationen Hamburg Hauptbahnhof und Berliner Tor den S-Bahn-Verkehr lahmgelegt. Betroffen war auch der Fernverkehr, sagte Bundespolizeisprecher Woldemar Lieder.
Auf der Höhe der Drogenberatungseinrichtung Drob Inn sei eine Person kreuz und quer über die Gleise gelaufen. „Deshalb wurde der Verkehr eingestellt“, so Lieder.
Hauptbahnhof Hamburg: Person in Gleisen legt S-Bahn- und Fernverkehr für 30 Minuten lahm
Die Bundespolizei erhielt um 13.48 Uhr die ersten Meldungen zu dem Vorfall. Ein Triebfahrzeugführer sowie ein Mitarbeiter der DB Sicherheit hatten die Person in den Gleisen bemerkt.
Bundespolizisten waren daraufhin auf den Gleisen unterwegs, um nach der Person zu suchen. Doch die Beamten konnten vor Ort zunächst niemanden antreffen.
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Die S-Bahn Hamburg teilte um 13.55 Uhr via X mit, dass es aktuell zu Verspätungen und Ausfällen auf allen Linien komme. Fahrgäste wurden gebeten, im Innenstadtbereich auf U-Bahnen und Busse ausweichen.
Bundespolizei Hamburg überprüft zwei Männer am Drob Inn
Um 14.15 Uhr gab die Bundespolizei Entwarnung. Woldemar Lieder: „Der Verkehr läuft nun langsam wieder an.“ Die S-Bahn Hamburg wies darauf hin, dass einzelne Verspätungen noch möglich seien.
Im Zusammenhang mit der Person in den Gleisen überprüfte die Bundespolizei später zwei Männer am Drob Inn, deren Aussehen laut Hinweisen von Reisenden mit der Beschreibung des Gleisläufers übereinstimme.
Gegen einen der beiden Männer lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hamburg vor, wie die Bundespolizei am Montag mitteilte. Der 60-Jährige sei wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gesucht worden und habe eine Geldstrafe in Höhe von 1440 Euro noch nicht bezahlt.
Da er das Geld nicht habe aufbringen könne, verbüße er nun eine Restfreiheitsstrafe von 144 Tagen. Ob es sich bei ihm um die Person im Gleis gehandelt hat, werde noch ermittelt.