Hamburg. Auch Schiffsverkehr muss Beitrag zum Klimaschutz leisten. Wie bis zu 9000 Tonnen CO₂ pro Jahr eingespart werden sollen.
In Hamburg tritt zum 1. November 2023 die Verordnung zur Einführung der emissionsfreien Alsterschifffahrt in Kraft. Sie soll dazu beitragen, Hamburg klimaneutral zu machen, und erfüllt die Vorgaben des Hamburger Klimaplans. Dieser fordert auch einen Beitrag des Schiffsverkehrs zur Treibhausgasreduktion.
Das bedeutet: Boote und Schiffe mit einer Neuzulassung für die Alster dürfen ab Januar nur noch mit Elektroantrieb betrieben werden, bereits davor zugelassenen Booten und Schiffen wurde eine Übergangsfrist bis 2030 eingeräumt.
Alster Hamburg: Für die Alsterschiffe gelten ab November neue Regeln
Außerdem wurde für die Umrüstung wie auch Neubeschaffung der Fahrzeuge von eingetragenen Vereinen im Alsterrevier – das sind meist Wassersportvereine – ein Förderprogramm mit einer Laufzeit bis Ende 2025 und Fördermittel in Höhe von mehr als 1,2 Millionen Euro eingeführt
„Um Hamburg klimaneutral zu machen, müssen wir alle an einem Strang ziehen. Die emissionsfreie Schifffahrt im traditionsreichen Alsterrevier ist in unserer Stadt und über ihre Grenzen hinaus eines der sichtbarsten Beispiele dafür, dass das auch gelingt“, sagt Umweltsenator Jens Kerstan (Grüne).
Klimaschutz: „Weiterer Schritt, um Hamburgs Klimazielen näherzukommen“
Er fügt hinzu: „Wir schaffen jetzt den notwendigen rechtlichen Rahmen, um Hamburgs ehrgeizigen Klimazielen einen weiteren Schritt näherzukommen, und die Akteure auf der Alster sammeln bereits eigenständig Erfahrungen mit emissionsfreien Antrieben“. Die emissionsfreie Alsterschifffahrt stärke das Revier als Wassersportgebiet, schone die Pflanzen- und Tierwelt und mache die Alster für die Menschen in Hamburg noch attraktiver.
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Die Wassersportvereine an der Alster hätten entscheidende Impulse zu dieser Initiative gegeben, so Christoph Holstein, Staatsrat für Sport. „Sie übernehmen damit Verantwortung für die Schonung der Umwelt und geben ein Beispiel für Nachhaltigkeit im Sport. Es ist gut, dass sie bei der Umrüstung von Trainings- und Wettkampfbegleitbooten auf E-Mobilität unterstützt werden.“
Klimaschutz: Hamburger Plan sieht Reduktion der CO₂-Emissionen im Schiffsverkehr vor
Die Änderung der Alsterschifffahrtsverordnung erfolgt im Zuge des Projekts „E-Mobilität auf der Alster“ und bildet die rechtliche Grundlage für die Umstellung des fossil angetriebenen Maschinenverkehrs auf Elektromotorisierung im schiffbaren Alsterrevier.
Sie erfüllt damit die Vorgaben des Hamburger Klimaplans, der unter anderem eine Reduktion der CO₂-Emissionen im Schiffsverkehr vorsieht. Durch den Ersatz aller Alster-Wasserfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren bis hin zum E-Antrieb mit Grünstrom-Bezug können laut Berechnungen insgesamt 900 Tonnen CO₂ pro Jahr eingespart werden.