Hamburg. Das psychiatrische Gutachten soll in großen Teilen kopiert worden sein. Es hatte den Angeklagten schwer belastet.

Im Prozess um die Tötung einer 34-Jährigen und ihrer kleinen Tochter am Jungfernstieg hat der Verteidiger des Angeklagten am Mittwoch einen Befangenheitsantrag gegen den psychiatrischen Sachverständigen gestellt. Der Gutachter war vor dem aktuellen Prozess auch Sachverständiger in dem Verfahren gegen einen Pakistaner, der in Neugraben-Fischbek seine zwei Jahre alter Tochter ermordet hatte und deswegen im Juni zu lebenslanger Haft verurteilt wurde.

Bei den beiden Expertisen des Sachverständigen bestehe zu etwa 40 Prozent eine „Textgleichheit“, argumentierte der Verteidiger in seinem Befangenheitsantrag. Das Gutachten gegen seinen Mandanten Mado Bido M. lese sich teilweise „wie eine Blaupause“ des vorherigen. Dem Sachverständigen habe der Blick für eine mögliche wahnhafte Störung des Angeklagten gefehlt. Der Gutachter hatte gesagt, dass es sich bei dem Verbrechen vom 12. April nicht um eine Affekttat des 34-Jährigen gehandelt habe.

Sorgerechtsstreit mögliches Tatmotiv

Mado Bido M. wird Mord in zwei Fällen vorgeworfen. Der 34-Jährige hat gestanden, seine frühere Lebensgefährtin Sandra P. und die gemeinsame 21 Monate alte Tochter Mariam mit einem Messer getötet zu haben. Die Verbrechen hatte er zum Prozessauftakt über seinen Verteidiger als „eine Sünde vor Gott“ bezeichnet. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass ein Sorgerechtsstreit um die Tochter Motiv für die Verbrechen war.

Mado Bido M. hatte sich nach der Tötung seiner früheren Lebensgefährtin und des gemeinsamen Kindes selber der Polizei gestellt. In diesem Jahr sind bislang noch zwei weitere Verhandlungstage am 12. und am 17. Dezember anberaumt. (bem)