Hamburg. War der mutmaßliche Mörder schuldfähig? Dem Gutachter berichtete er von seltsamen Erscheinungen – auch im Gefängnis.

Er hat seine kleine Tochter und seine Ex-Freundin getötet. Ist Mado Bido M., der die Bluttaten vom Jungfernstieg gestanden hat, voll schuldfähig? Oder gibt es Anzeichen, dass das Verbrechen vom 12. April eine Affekttat war oder dass der 34-Jährige aus anderen Gründen nur eingeschränkt schuldfähig sein könnte? Nein, sagte am Dienstag im Prozess der psychiatrische Sachverständige, der den Angeklagten "exploriert" hat. „Es gibt keine Hinweise auf eine Einschränkung der Steuerungsfähigkeit.“

Bei Mord droht in der Regel nur eine mögliche Strafe: lebenslange Haft. Nur wenn die Steuerungs- oder Einsichtsfähigkeit eines Angeklagten erheblich eingeschränkt oder sogar aufgehoben war, wird eine zeitlich begrenzte Freiheitsstrafe verhängt. Und Mado Bido M. muss sich wegen zweifachen Mordes vor Gericht verantworten. In Vernehmungen hatte der Verdächtige die Tat so begründet: „Das ist mein Kind. Das nimmt man mir nicht weg.“

Gutachter: Angeklagter sprach von Voodoo

In mehreren Gesprächen mit dem Sachverständigen hatte Mado Bido M. geschildert, was ihn zu den Messerangriffen bewegt habe, erzählte der Gutachter. Laut Angeklagtem habe Moses, der neue Lebensgefährte von Sandra P., das ehemalige Paar „mit Voodoo verhext“, sodass sie nicht mehr miteinander klarkamen.

Der Tod der Tochter Mariam mache ihn „traurig“. Er habe „zwei Menschen verloren“, sagte der 34-Jährige demnach. Dass er Mariam erstochen habe, sei spontan gewesen. Eigentlich habe er Moses treffen wollen. Er habe sein Kind nicht halten oder im Kinderwagen schieben dürfen, Moses aber schon. Das habe er nicht verstanden.

Unter anderem gebe es bei Mado Bido M. keine Anhaltspunkte für eine Affekttat, erläuterte der Gutachter. „Ein Affekt baut sich auf und entlädt sich sofort.“ Dies setze einen Reiz voraus. „Welchen Reiz soll das Kind gesetzt haben? Die Tötung des Kindes lässt sich mit einem Affektgeschehen nicht in Einklang bringen.“

Behauptungen des Angeklagten, es würden ihm im Gefängnis Medikamente ins Essen gemischt, und er höre Stimmen, seien zwar Hinweise auf psychotische Störungen. Aber hochwahrscheinlich habe der 34-Jährige diese erst in der Untersuchungshaft entwickelt, erklärte der Sachverständige. Er könne keine Hinweise auf eine psychotische Symptomatik „vor, während oder direkt nach der Tat erkennen“. Der Prozess geht weiter.