Hamburg. Der Verteidiger hat weitere Gutachten gefordert, um zu klären, ob der Angeklagte nicht doch im Affekt agiert haben könnte.

Im Prozess um die Tötung einer 34-Jährigen und ihrer kleinen Tochter am Jungfernstieg wird frühestens an diesem Mittwoch mit den Plädoyers begonnen. Der Verteidiger des Angeklagten Mado Bido M. stellte am Dienstag einen Antrag auf Einholung eines weiteren Gutachtens, über den das Gericht noch beraten muss. Nachdem ein psychiatrischer Sachverständiger ein Gutachten erstattet hatte, solle nun auch noch ein Psychologe gehört werden, beantragte der Anwalt.

Mado Bido M. wird in dem Schwurgerichtsprozess Mord in zwei Fällen vorgeworfen. Der 34-Jährige hat gestanden, seine frühere Lebensgefährtin Sandra P. und die gemeinsame 21 Monate alte Tochter Mariam mit einem Messer getötet zu haben. Die Bluttaten vom 12. April dieses Jahres hatte er zum Prozessauftakt über seinen Verteidiger als „eine Sünde vor Gott“ bezeichnet.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass ein Sorgerechtsstreit um die Tochter Motiv für die Verbrechen war. Der psychiatrische Sachverständige hatte in seinem Gutachten gesagt, dass es sich nicht um eine Affekttat des Angeklagten gehandelt habe. Ob es in dem Verfahren noch in diesem Jahr zu einem Urteil kommen kann, ist noch offen.