Hamburg. Das Museum für Kunst und Gewerbe betritt damit Neuland. Die Kunstwerke können beliebig vervielfältigt und sogar verändert werden.

Das Museum für Kunst und Gewerbe Hamburg (MKG) stellt ab dem (morgigen) Freitag, 2. Oktober, seine Sammlung der Öffentlichkeit zur Verfügung. Unter der Adresse „sammlungonline.mkg-hamburg.de“ sollen alle digitalisierten Bestände, deren Urheberrechte bereits abgelaufen sind und als gemeinfrei gelten, in guter Qualität zum Download für jegliche Art der Nutzung bereitstehen, teilte das Museum am Donnerstag mit.

Als erstes Museum in Deutschland setze das MKG damit „ein Zeichen für die freie Nutzung von Bilddaten seiner Objekte“, hieß es weiter. Die Daten dürften nicht nur privat, wissenschaftlich und kommerziell genutzt werden. Möglich ist auch, sie verändert und mit anderen Inhalten zur Gestaltung neuer Inhalte zu kombinieren. Diese Teilhabe entspreche dem Gründungsauftrag des Hauses, das 1877 eröffnet wurde, „um künstlerisch und kunsthandwerklich Tätigen Vorbilder zur Anschauung und Nachahmung zu bieten“. Zudem sieht sich das Museum als „Bewahrer eines kulturellen Erbes, das als öffentliches Gut der Gesellschaft gehört“.

Die Online-Präsentation bietet neben Informationen zu den Objekten auch die Möglichkeit, sie über Social-Media-Funktionen zu teilen. Der Schwerpunkt liegt zum Start zunächst auf den Objekten der Sammlung Fotografie und neue Medien mit etwa 3.000 Objekten. Wöchentlich sollen neue Werke freigegeben werden. Im Zuge eines seit 2012 von der Hamburger Kulturbehörde geförderten Inventarisierungsprojekts werden in den nächsten Jahren die gesamten Bestände des Museums von rund 500.000 Objekten erfasst.

Mit Hilfe der Plattform lassen sich künftig auch Forschungsfragen zu Datierung, Technik oder Zuschreibung eines Werks recherchieren und beantworten. Dazu gehört auch die Recherche zu Künstlern, für deren Arbeiten ein urheberrechtlicher Schutz besteht. In Absprache mit ihnen oder ihren Rechtsnachfolgern werden auch Abbildungen dieser Werke präsentiert und dabei die jeweiligen Rechte berücksichtigt.