Vorstoß des Bezirkschefs Mitte, Andy Grote, und der SPD. Betroffen wären Supermärkte und Kioske in Hamburgs Szenevierteln. Grote hat speziell auf dem Kiez etwas ganz Bestimmtes im Sinn.
Hamburg. Die SPD und der Leiter des Bezirksamts Mitte, Andy Grote (SPD), wollen die Trinkerszene in St. Georg und auf St. Pauli energischer bekämpfen. Ihre Forderung ist ein Novum für Hamburg: „Ich kann mir für einige Orte gut eine Regelung vorstellen, dass Alkohol in Kiosken und Supermärkten nur noch zu bestimmten Zeiten verkauft werden darf“, sagte Grote dem Abendblatt. „Dies könnte ein sinnvolles Instrument sein, um besonders stark konzentrierte Trinkerszenen in den Griff zu bekommen.“
Dabei hat Grote vor allem den Hansaplatz in St. Georg und den Kiez auf St. Pauli im Auge. Hier kommt es auch schon tagsüber öfter zu Trinkgelagen in der Öffentlichkeit – Beschwerden von Bürgern sind an der Tagesordnung. Für den Hansaplatz wurde sogar ein runder Tisch einberufen, der sich mit dieser Problematik beschäftigt. Aber auch im Bereich von Kiosken an U- und S-Bahn-Stationen würden sich immer wieder Trinkergruppen bilden, beklagt Grote. Der Bezirksamtschef ist sicher: „Wenn es zum Beispiel ab 15 Uhr bis in die Nacht ein Verbot für den Verkauf von Alkohol gebe, dann würde sich das sicherlich auf die Präsenz der Trinkerszene auswirken.“ Damit ein Alkoholverkaufsverbot für bestimmte Zeiten erlassen werden kann, müsste laut Grote das Hamburgische Ladenschlussgesetz geändert werden. Dies geht nur mit Zustimmung der Bürgerschaft.
Ein Mitstreiter bei diesem Vorstoß ist der SPD-Fraktionschef im Bezirk Mitte, Falko Droßmann: „Wir haben im Bezirk an manchen Stellen ein Problem mit der Trinkerszene, und das können wir nicht mehr hinnehmen. Deshalb bin ich für ein zeitlich und räumlich geregeltes Alkoholverkaufsverbot, das der Bezirk dann für Brennpunkte erlassen könnte.“ Neben dem Hansaplatz und Teilen von St. Pauli nennt Droßmann auch die U-Bahn-Haltestelle Legienstraße in Horn. Auch hier sei die Situation mitunter unhaltbar, so der Politiker.
Vorreiter bei einem zeitweiligen Verkaufsverbot für Alkohol ist Baden-Württemberg: Dort gilt im gesamten Bundesland bereits seit März 2010 die Regelung, dass zwischen 22 und 5 Uhr kein Alkohol in Geschäften und Tankstellen verkauft werden darf.
Aber Grote hat speziell auf dem Kiez noch etwas anderes im Sinn: „Es geht auch um den Jugendschutz, denn es ist bekannt, dass an Kiosken auch schon mal Alkohol an Minderjährige verkauft wird. Dies ist in Gaststätten schwieriger, weil die Gastronomen Angst davor haben, ihre Konzession zu verlieren.“