Im Prozess gegen die Eltern der getöteten Yagmur hat eine Erzieherin als Zeugin vor dem Hamburger Landgericht ausgesagt. Auch ein Kinderneurologe wurde zu den Verletzungen des Mädchens befragt.

Neustadt. Sie war ein „Häuflein Elend“: So beschreibt eine Erzieherin im Prozess um den Tod der kleinen Yagmur den Zustand der damals Zweijährigen, als sie nach einem Krankenhausaufenthalt in ein Kinderschutzhaus gebracht wurde. Das Kind hatte zuvor in der Klinik wegen schwerer Hirnverletzungen operiert werden müssen. Ihre Mutter Melek Y. habe gegenüber den Erzieherinnen beteuert, mit irgendwelchen Misshandlungen von Yagmur nichts zu tun zu haben. „Sie sagte, dass sie das nicht war“, erinnert sich die Zeugin, die seinerzeit in dem Kinderschutzhaus „Bezugsbetreuerin“ von Yagmur wurde.

Im Team der Erzieher habe man sich später „gewundert, dass das Kind zurück zu den Eltern sollte“, ergänzte die Zeugin. Schließlich sei damals noch nicht geklärt gewesen, wer für die Verletzungen von Yagmur verantwortlich war. Wieder zurück bei den Eltern wurde das Mädchen offenbar immer wieder misshandelt – bis sie am 18. Dezember vergangenen Jahres an etlichen schweren Verletzungen starb.

Yagmurs Mutter Melek Y. muss sich vor dem Hamburger Landgericht wegen Mordes an ihrer Tochter vor dem Schwurgericht verantworten, weil die 27-Jährige das Kind „aus Hass“ getötet haben soll. Dem Vater Hüseyin Y., 26, wird vorgeworfen, tatenlos mit angesehen zu haben, wie seine Frau über lange Zeit die gemeinsame Tochter misshandelte.

Verletzungen Anzeichen eines Schütteltraumas?

Ein Kinderneurologe aus der behandelnden Klinik sagte als Zeuge aus, dass Yagmur im Januar vergangenen Jahres bei ihrer Einlieferung ins Krankenhaus eine Hirnschwellung und Hirnblutungen hatte sowie Hämatome an beiden Oberschenkeln. Ihre Mutter Melek Y. habe damals behauptet, ihr Kind habe sich die Verletzungen durch einen Sturz in der Badewanne zugezogen. Freundinnen indes hatte die 27-Jährige wiederholt eine andere Version erzählt. Danach sei ihre Tochter von einem Klettergerüst gefallen.

Beide Varianten können jedoch laut ärztlicher Befunde nicht stimmen. Ein „zweizeitiges Ereignis“, so der Mediziner, müsse die schweren Verletzungen ausgelöst haben, also zwei Ereignisse, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten geschehen sein müssen. Laut Ärzten habe der Verdacht auf Misshandlungen vorgelegen, möglicherweise ein Schütteltrauma. Eine Gerichtsmedizinerin hatte an einem früheren Verhandlungstag als Sachverständige ausgesagt, Ursache für die Hirnverletzungen sei entweder ein Schütteltrauma oder das Mädchen könnte sogar mit dem Kopf gegen eine Wand geschlagen worden sein.

Bislang sind in dem Prozess 41 Zeugen gehört worden. Drei weitere sind noch geladen. Mitte November könnte nach vorläufiger Planung der psychiatrische Sachverständige sein Gutachten erstatten. Ein Urteil könnte möglicherweise Ende November gefällt werden. Noch in dieser Woche soll über einen Antrag des Verteidigers von Hüseyin Y. entschieden werden, der beantragt hatte, seinen Mandanten aus der Untersuchungshaft zu entlassen.