Rotherbaum. Das Camp an der Kennedybrücke wird aus Sicherheitsgründen aufgelöst. Eine Ausnahme, sagt die Behörde.

Obdachlose dürfen während des G20-Gipfels ihre Unterkunft nicht an der Kennedybrücke aufschlagen. Aus Sicherheitsgründen müsse das Areal rund um die Brücke bis zum Morgen des 9. Juli frei bleiben, wie ein Polizeisprecher dem Abendblatt mitteilte. Bereits am Montag habe der zuständige Bürgernahe Beamte gemeinsam mit einer Mitarbeiterin des staatlichen Trägers „Fördern & Wohnen“ die neun Obdachlosen, die sich dauerhaft an der Kennedybrücke aufhielten, darüber informiert, sagte Marcel Schweitzer, Sprecher der Sozialbehörde.

„Die Betroffenen haben verständnisvoll reagiert“, sagte Schweitzer. Sie ziehen heute vorübergehend in eine Wohnunterkunft in Bergedorf. Ihr Gepäck dürften sie bis auf ihre Gaskocher mitnehmen. „In der Unterkunft steht ihnen ein Herd zur Verfügung.“ Nach dem Gipfel dürften sie an ihren Stammplatz zurückkehren.

Ausweichquartiere und Rückkehrrecht

Schweitzer betonte, dass die Kennedybrücke bisher der einzige Ort sei, an der Obdachlose aufgefordert worden seien, ihre Unterkunft während des Gipfels zu verlegen. „Es ist nicht auszuschließen, dass rund um Demonstrationen und Hotels kurzfristig Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden müssen“, sagte der Polizeisprecher. Wenn Straßen abgesperrt werden müssten, müssten auch obdachlose Menschen das Gebiet verlassen.

Die Sozialbehörde hat nach eigenen Angaben 2000 Flugblätter an Obdachlose in der Stadt verteilt, in denen sie über Ausweichangebote für Obdachlose informiert. Darunter etwa die Übernachtungsstätte Pik As oder die Aufenthaltsstätte Bundesstraße.

Nachzulesen sind die Hinweise online auf der Serviceplattform www. hamburg.de/obdachlosigkeit.