Hamburg. Schlappe für die Stadt – Oberverwaltungsgericht bestätigt ein früheres Urteil. Was sich jetzt für Anwohner in dem belebten Viertel ändert.

Um das Anwohnerparken in Hamburg hat es schon viele Diskussionen gegeben. Nun hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Hamburg mit einem am Donnerstag verkündeten Urteil entschieden, dass die straßenverkehrsbehördliche Anordnung, mit der die Stadt das Bewohnerparkgebiet E301 „Grindelhof“ eingerichtet hat, rechtswidrig ist. Mit dieser Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht ein vorausgegangenes Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom Frühjahr 2024 bestätigt, das das Bewohnerparkgebiet aufgehoben hatte. Die Stadt hat zu dem Thema damit eine erneute Niederlage kassiert.

Das Bewohnerparken am Grindelhof wurde im August 2020 eingeführt. Die Klägerin, die in diesem Gebiet wohnt, erhob nach Zurückweisung ihres Widerspruchs gegen die Einrichtung des Bewohnerparkgebiets im Februar 2022 Klage, der das Verwaltungsgericht mit Urteil vom 24. Mai 2024 stattgeben hat. Die Stadt Hamburg hatte gegen dieses Urteil die vom Verwaltungsgericht zugelassene Berufung eingelegt, über die das OVG nunmehr entschieden hat.

Verkehr Hamburg: Bewohnerparken im Grindelhof ist rechtswidrig

Die Richter beanstanden nicht grundsätzlich, dass die Stadt in diesem Bereich aufgrund des festgestellten Parkplatzmangels ein Bewohnerparkgebiet eingerichtet hat, doch die straßenverkehrsbehördliche Anordnung sei zu unbestimmt. „So können Verkehrsteilnehmer, die nicht im Bewohnerparkgebiet E301 ,Grindelhof‘ wohnen, in den Übergängen zu benachbarten Bewohnerparkgebieten, nicht in jeder Situation unzweifelhaft erkennen, welches Verhalten von ihnen erwartet wird. Auch für Inhaber eines Bewohnerparkausweises ist aus der Beschilderung vor Ort nicht eindeutig erkennbar, auf welches räumliche Gebiet sich ihr Bewohnervorrecht bezieht“, heißt es in der Begründung.

Eindeutige und zutreffende Informationen seien für die Bewohner des Gebiets auch nicht sonst mit zumutbarem Aufwand zu erlangen.

Gericht urteilt: Das ausgewiesene Bewohnerparkgebiet ist zu groß

Und noch etwas kritisiert das Gericht: Das Bewohnerparkgebiet E301 „Grindelhof“, so wie es von der Stadt Hamburg bekannt gemacht worden ist, überschreite die maximal zulässige Ausdehnung von 1000 Metern Luftlinie.

Dennis Krämer, Sprecher der Verkehrsbehörde, sagte auf Abendblatt-Anfrage: „Wir werden das Urteil sofort umsetzen und die Bewohnerparkzone Grindelhof so anpassen, dass die Vorgaben des Gerichts eingehalten werden: Von den Änderungen betroffen sind nur 200 Bewohnerinnen und Bewohner. Sie werden zukünftig der benachbarten Parkzone zugeordnet.“ Der neue Parkausweis werde ihnen gebührenfrei und unaufgefordert zugeschickt, dasselbe gelte für etwaige Ausnahmegenehmigungen.

Behörde sagt: 1370 Bewohnerparkausweise behalten ihre Gültigkeit

„Die übrigen 1370 Bewohnerparkausweise behalten ihr Gültigkeit. Besucherparkausweise können in allen Zonen weiterhin online beantragt werden. Ebenfalls umgesetzt werden kleine Anpassungen an den Überlappungszonen. Die Anpassung der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung erfolgt durch das zuständige Polizeikommissariat“, sagte Krämer. 

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Die schriftliche Urteilsbegründung liegt nach Angaben von OVG-Sprecher Max Plog noch nicht vor. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision gegen die heutige Entscheidung wurde nicht zugelassen. Dagegen sei Nichtzulassungsbeschwerde möglich, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheide.