Hamburg. Es ist ordnungswidrig, den Fußweg vorm eigenen Haus nicht freizuräumen. Warum das Bezirksamt die Pflicht aber kaum kontrolliert.
Spiegelglatte Fußwege, nicht geräumte Flächen: Der Winter macht es den Hamburgern momentan recht schwer, mobil zu sein. Dafür gibt es heftige Kritik – die CDU macht den Stellenabbau beim Winterdienst verantwortlich und fordert schnelle Abhilfe. Und immer mehr Bürgerinnen und Bürger – so wie in Eimsbüttel – beschweren sich über schlecht geräumte Wege.
„Wir zählen vermehrt Hinweise und Beschwerden über glatte Straßen und Gehwege beziehungsweise konkret über die Versäumnisse von Anliegern, ihrer Räumpflicht nachzukommen“, berichtet Kay Becker, Sprecher des Bezirksamtes Eimsbüttel. Denn nicht überall muss die Stadtreinigung tätig werden. Anlieger müssen Winterdienst auf dem Gehweg entlang ihres Grundstücks leisten – also Schnee räumen und bei Eisglätte streuen.
Eimsbüttel: Anlieger müssen bei Glätte mehrfach streuen
Zudem haben die Mitarbeiter im Amt beobachtet und Hinweise bekommen, dass bereits abgestreute Gehwege wieder glatt geworden sind, weil sie viel genutzt werden. Die Anlieger müssten dort immer wieder nachbessern.
Doch das geschieht nicht immer. „Wir haben die Rückmeldung bekommen, dass Firmen, die von Eigentümern mit dem Winterdienst beauftragt wurden, mit der Arbeit nicht hinterherkommen“, so Becker. Ein Grund sei auch zu wenig Personal.
Appell an Eimsbütteler: Nachbarn an Räum- und Streupflicht erinnern
Nun appelliert der Bezirksamtssprecher an die Eimsbütteler, ihrer Räum- und Streupflicht nachzukommen: „Wer einen Draht zu seinem Nachbarn hat, sollte ihn darauf hinweisen, dass der von ihm zu pflegende Weg noch oder wieder glatt ist und er tätig werden muss. Dies hilft in vielen Fällen schon weiter und geht am schnellsten.“
Zwar kontrollieren die Wegewarte des Bezirksamtes die Winterdienst-Pflicht mit und machen Anlieger darauf aufmerksam – doch die Bezirksamtsmitarbeiter kommen kaum hinterher, alle Wege in Eimsbüttel tatsächlich zu begutachten und jedem Vergehen nachzugehen.
Eimsbüttel: Wer den Fußweg nicht räumt, handelt ordnungswidrig
Sollten die Wegewarte aber feststellen, dass der Hauseigentümer oder Mieter seiner Räum- beziehungsweise Streupflicht nicht nachgekommen ist, können sie ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten. „Zudem gehen wir entsprechenden Hinweisen aus der Bevölkerung nach, ermitteln die Verantwortlichen, nehmen Kontakt auf und leiten ein Ordnungswidrigkeitsverfahren bei Nichtstun ein“, sagt Becker.
Wie viele Verstöße festgestellt und wie viele Ordnungswidrigkeiten in den vergangenen Tagen eingeleitet worden sind, konnte der Bezirksamtssprecher aber nicht sagen.
Auch in den anderen Bezirken, wie in Hamburg-Nord, sprechen die Kollegen und Kolleginnen im Außendienst Anlieger und Anliegerinnen an, wenn fehlende oder unzureichende Räumung erkennbar ist, so Bezirksamtssprecher Alexander Fricke. „Sollten die Angesprochenen nicht in einer angemessenen Frist ihren Räumungsverpflichtungen nachgekommen sein, wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.“ Genaue Zahlen konnte auch Fricke nicht nennen.
Stadtreinigung Hamburg will verstärkt auf Räumpflicht hinweisen
Auch die Stadtreinigung hat angekündigt, im Rahmen einer Kampagne noch einmal verstärkt auf diese Verpflichtung hinzuweisen, da sie offenbar bisweilen in Vergessenheit geraten ist.
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Das Hamburgische Wegegesetz sieht übrigens nicht vor, dass Anlieger auch auf den baulich abgesetzten Radwegen räumen und streuen müssen. Sofern diese nicht von der Stadtreinigung freigeräumt werden, erfolgt auf diesen Strecken kein Winterdienst.
Die gute Nachricht: Bald schmilzt das Eis auf Fuß- und Radwegen wohl ohnehin. Denn es soll wieder wärmer werden. Aber Vorsicht: Glatt kann es auf den Straßen dennoch sein.