Hamburg. Ein Mann soll auf der Hoheluftchaussee zu einem U-Turn angesetzt haben. Angeklagter bestreitet, am Steuer gesessen zu haben.
Sie ist eine der am meisten frequentierten Verkehrsadern Hamburgs: die Hoheluftchaussee. Und sie ist eine Straße, in der es immer wieder zu Unfällen kommt, speziell nach Wendemanövern. Dabei zeigen die durchgezogenen Linien auf der Fahrbahn, dass solche U-Turns unzulässig sind.
Und weil sich trotzdem immer wieder Autofahrer nicht an die Verbote hielten, wurden schon vor Jahren Wendesperren, sogenannte Trenner, installiert. Trotzdem kam es am 4. Juli vergangenen Jahres erneut zu einem Verkehrsunglück – offenbar, weil wieder ein Autofahrer gesetzwidrig zu einem U-Turn angesetzt hatte. So legt es zumindest die Anklage nahe, die Anfang April einen 63-Jährigen vor das Amtsgericht gebracht hat.
Zu dem Termin hatte der Angeklagte seinen Sohn als Übersetzer mitgebracht. Weil dieser jedoch kein offizieller Dolmetscher ist, musste das Verfahren unterbrochen und zu einem neuen Termin neu begonnen werden. Am heutigen Montag startet der Prozess.
Prozess Hamburg: Verkehrsrowdy schneidet Bus – Fahrgäste im Bus verletzt
Die Staatsanwaltschaft wirft Karam D. (Name geändert) fahrlässige Körperverletzung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vor. Laut Ermittlungen setzte der Hamburger an jenem Sommertag morgens gegen 8.45 Uhr zu einem Wendemanöver an. Dabei soll er den Fahrweg eines stadteinwärts fahrenden Linienbusses so stark behindert haben, dass dessen Fahrer eine Gefahrenbremsung durchführen musste.
Dadurch stürzten den Ermittlungen zufolge sechs Fahrgäste und zogen sich Verletzungen zu. So erlitt demnach unter anderem ein Opfer ein Schleudertrauma, ein Mann verstauchte sich den Knöchel, ein Fahrgast zog sich eine Prellung des Lendenwirbels zu. Und eine Frau wurde durch das Unglück so beeinträchtigt, dass sie seitdem beim Busfahren unter Übelkeit und Schweißausbrüchen leidet.
Hoheluftchaussee: Verkehrsrowdy flüchtet vom Unfallort
Darüber hinaus entstand einiges an Sachschaden: Unter anderem ging eine Scheibe im Bus zu Bruch, und ein Kinderwagen wurde beschädigt. Obwohl er den Beinaheunfall bemerkte, so heißt es in der Anklage weiter, habe Karam D. nicht angehalten, bis die Umstände geklärt waren beziehungsweise die Polizei den Schaden aufnehmen konnte, sondern sei unverdrossen weitergefahren. Also Unfallflucht.
Doch der 63-Jährige kam nicht weit. Ein Anwohner hatte die Kollision beobachtet, das Kennzeichen notiert und die Polizei informiert. Der Zeuge hatte offenbar sogar sehen können, wohin der Autofahrer verschwunden ist: Er hatte sein Auto in einer nicht weit entfernten Parklücke abgestellt. Nachdem die Beamten sich dort postiert hatten, dauerte es nicht lange, bis der Mann wieder an seinem Wagen auftauchte.
Prozess Hamburg: Angeklagter bestreitet, am Steuer gesessen zu haben
Sein Führerschein wurde sichergestellt. Er sei Taxifahrer, erzählte der Angeklagte im April vor Gericht. Nachdem er in jener Nacht seinem Beruf nachgegangen sei, sei er am Morgen gemeinsam mit seiner Frau und einer weiteren Person losgefahren, weil sie einen Arzttermin hätten wahrnehmen wollen. Wer am Steuer gesessen habe, wolle er nicht sagen, so der 63-Jährige. Er jedenfalls nicht. Nun müsste also im Prozess nicht nur anhand von Zeugenaussagen ermittelt werden, was sich im Detail an jenem Tag abgespielt hat, sondern auch, wer gegebenenfalls ein verbotenes Wendemanöver vollzogen hat.
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Um die wahren Ereignisse herauszufinden, kommt es auf jede Einzelheit an. Und die müsste der Angeklagte auch nachvollziehen und verstehen können, um sich angemessen zu verteidigen. Doch im April wurde schnell klar, dass die Deutschkenntnisse des Taxifahrers dafür nicht ausreichen.
Sein Mandant habe großes Interesse daran, dass es zügig zu einer Verhandlung und zu einem Urteil komme. Denn Karam D. ist weiterhin seinen Führerschein los – und darf also nicht als Taxifahrer arbeiten.