Bergedorf. Bilanz der Grabenschau im Landgebiet: 140 Beanstandungen – 25 mehr als 2021. Was auf verantwortliche Grundeigentümer zukommt.
Die Gräben, die einen Großteil des Landgebietes durchziehen, sind in den meisten Fällen gepflegt und in Ordnung. Dies ergab die diesjährige Grabenschau im Landgebiet, die nun zu Ende gegangen ist. An neun Tagen begutachtete die Grabenschaukommission im November etwa 50 bis 60 Kilometer Graben vor allem in den Gebieten, in denen viele Häuser stehen.
Dort ist eine funktionierende Entwässerung besonders wichtig, damit kein Anlieger in seinem Garten nasse Füße bekommt oder sich über Vernässungen in seinem Haus ärgert.
Ungepflegte Gräben: „Wiederholungstäter“ müssen zahlen
Zwei bis drei Schaukommissionen á durchschnittlich zehn Personen waren an den Grabenschau-Terminen im Einsatz, um den Zustand der Gräben zu begutachten, darunter Mitarbeiter des Bergedorfer Bezirksamtes und des Ent- und Bewässerungsverbandes Marsch- und Vierlande. Sie notierten 140 Beanstandungen.
„Vor einem Jahr waren es 115 Beanstandungen, vor 15 Jahren aber auch schon mal 240“, sagt Verbandstechniker Torsten Riecken (48). „140 liegt im unteren Drittel, wenn man den Durchschnitt über die Jahre und Jahrzehnte betrachtet. Das ist okay.“
Häufig ist Grabensohle zu sehr zugewachsen
Grund für eine Beanstandung waren laut Riecken meist Verkrautungen der Grabensohle. „Das Kraut ist im warmen Spätsommer und Frühherbst kräftig gewachsen“, sagt Verbandsobmann Georg Odemann (74). „Einige Anlieger hatten ihren Graben schon früher im Sommer von Unkraut und Schlamm befreit und haben es versäumt, die Sohle ein zweites Mal auszuheben.“
Verstopfte Siele, marode Mini-Brücken, deren Holz in die Gräben ragt und das Wasser dadurch ebenfalls staut, seien ebenfalls häufig zu sehen, berichten die Fachleute. Auch Kraut im Böschungsbereich, das nicht gemäht worden ist, bekämen sie häufig zu Gesicht. „Oft wird das Mähgut auch nicht entfernt, sondern im Böschungsbereich liegengelassen“, sagt der Verbandsobmann. „Das darf aber nicht sein, denn sobald der Wasserspiegel steigt, landet es wieder im Graben und verstopft die Durchlässe, die Rohrverbindungen zur Hauptentwässerung.“
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Vier Wochen Zeit, um beanstandete Gräben herzurichten
„Oft waren Garten- und Landschaftsbauer mit der Grabenpflege beauftragt“, weiß Odemann. „Doch die haben, wie alle Handwerker, viel zu tun und sind in einigen Fällen nicht dazu gekommen.“
Die Eigentümer der Flächen, die an die beanstandeten Gräben grenzen, werden nun alle vom Verband angeschrieben. Sie haben vier Wochen Zeit für Nachbesserungen. Werden diese nicht erledigt, setzt Riecken einen zweiten Brief auf, ebenfalls mit einer Vier-Wochen-Frist verbunden. Sollten Odemann und Riecken auch bei der erneuten Kontrolle keine Beseitigung der Mängel feststellen, dann wird eine sogenannte Ersatzvornahme eingeleitet. Soll heißen: Garten- und Landschaftsbauer einer externen Firma erledigen die Arbeit und die verantwortlichen Grundeigentümer müssen den Arbeitseinsatz bezahlen. „Das kommt aber selten vor, im vergangenen Jahr und auch davor fast immer bewegen sich die Zahlen der Ersatzvornahmen im einstelligen Bereich“, sagt Riecken.
Wiederholte Schlamperei wird teuer: Nachschau kann 200 Euro kosten
Wesentlich höher ist hingegen die Zahl der Wiederholungstäter, berichten die Experten: „Fast die Hälfte der Eigentümer, deren Gräben wir beanstanden, musste auch in den vergangenen Jahren ermahnt werden“, sagt Riecken. Und das kostet Geld: Wer bereits im vergangenen Jahr einen Bescheid erhalten hat und auch dieses Mal keinen korrekt gepflegten Graben vorweisen konnte, der muss – je nach Aufwand – 40 bis 200 Euro Nachschaugebühr zahlen. Odemann: „Würde diese Gebühr nicht fällig werden, bestünde die Gefahr, dass zu viele Grundeigentümer nach dem Prinzip vorgehen ‘Ich lass’ die erstmal schauen, vielleicht habe ich ja Glück und komme mit meinem ungepflegten Graben durch’.“ Die Nachschaugebühr wird ebenfalls fällig, sobald nach einer Schau ein zweiter Brief losgeschickt werden muss.
Der Verband ist für mehr als 900 Kilometer Graben verantwortlich. Das Verbandsgebiet erstreckt sich über alle eingedeichten Flächen zwischen Strom- und Dove-Elbe.