Hamburg. Weil seine Ex-Freundin ihn schwer belastete, machte der 42-Jährige ein Geständnis. Warum er trotzdem nicht lebenslänglich bekam.

Nun also doch: Der Lohbrügger Nick B. (Namen aller Beteiligten geändert) muss wegen heimtückischen Mordes eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren verbüßen. Das Hamburger Landgericht unter dem Vorsitz der Richterin Jessica Koerner sah es als Ergebnis einer zweiten Hauptverhandlung als erwiesen an, dass der 42-Jährige seinen Bekannten August D. (43) bei einem Trinkgelage im März 2022 in der Wohnung von B. mit einem 25 bis 30 Zentimeter langen Messer in die Brust stach. Das Mordopfer schlief zu der Zeit, als Nick B. über ihn herfiel.

Den Ausschlag bei der zweiten Hauptverhandlung – nach Veto des Bundesgerichtshofs – könnte offenbar eine Zeugenaussage gleich zu Beginn gegeben haben. Denn da enthüllte die damalige Lebenspartnerin des Angeklagten Mathilda S. neue Details zu jenem verhängnisvollen 23. März 2022. S. hatte bei der ersten Hauptverhandlung noch Gebrauch von ihrem Aussageverweigerungsrecht gemacht, nun aber zugegeben, dass sich jene Bluttat direkt vor ihren Augen abspielte und auf das Konto ihres ehemaligen Lebenspartners ging. Die 43-Jährige hatte zunächst gegenüber der Polizei noch von einem unbekannten Täter mit Cape gesprochen, der verschwunden sei, jetzt aber zugegeben, dass sie für ihren damaligen Partner gelogen hatte.

Mord am Röpraredder: Angeklagter (42) überrascht mit Geständnis

Nach der Aussage seiner ehemaligen Freundin ließ der Angeklagte B. dann über seinen Verteidiger ein Geständnis mitteilen. Jedoch erwähnte Nick B. explizit darin, dass es sich bei der Attacke auf ein wehrloses, weil schlafendes Opfer um „keinen gezielten Stich“ gehandelt haben soll, zitiert die Sprecherin des Hamburger Oberlandesgerichts, Dr. Maryaka Frantzen, aus der Sitzung. Das jedoch habe das Gericht als „Schutzbehauptung“ des Angeklagten eingeordnet.

Auch interessant

Weil B. aber nachweislich zur Tatzeit über eine „erhebliche geminderte Steuerungsfähigkeit“ verfügte und Sachverständige bei ihm des Weiteren eine Intelligenzminderung in Kombination mit einer erheblichen Alkoholisierung feststellten, bleibt der Strafrahmen abgemildert. Der Verurteilung wegen Mordes folgt normalerweise eine lebenslange Haftstrafe, aufgrund der vorab genannten Ausfälle beim Angeklagten war sie für das Gericht hinfällig, da sich der Tötungsvorwurf nur bedingt nachweisen ließ. Jedoch: „Strafschärfend trat hinzu, dass der Angeklagte das Vertrauen und die Freundschaft des Geschädigten ausgenutzt und die Zeugin S. zu einer Falschaussage veranlasst hat“, ergänzt Maryaka Frantzen. Das „toxisch aufgeladene Beziehungsgefüge“, wie Richterin Koerner es in ihrer Urteilsbegründung nannte, verstärkte möglicherweise die Hemmungslosigkeit beim Lohbrügger Angeklagten – B. hatte wohl Sex mit der Freundin von D., der wiederum ein Auge auf Mathilda S. geworfen hatte.

Geminderte Steuerungsfähigkeit und Anstiftung zur Falschaussage

Nick B. bleibt demnach weiterhin in der Asklepios Klinik Nord Psychiatrie Ochsenzoll untergebracht, wie schon nach seiner Verurteilung aus der ersten Hauptverhandlung vom 27. März 2023 wegen vorsätzlich unerlaubten Führens einer Schusswaffe und gefährlicher Körperverletzung, die ihm zunächst eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr beschert hatte. Daraufhin hatte sich der Bundesgerichtshof eingeschaltet, weil er Fehler „in der Beweiswürdigung“ erkannte und eine neue Hauptverhandlung initiiert hatte.