Hamburg. Bundesgerichtshof kassiert Freispruch gegen einen 42-Jährigen aus Bergedorf ein. Er soll einen Bekannten erstochen haben.

Wandert dieser offenbar psychisch gestörte 42-Jährige nun doch noch hinter Gitter? Der vermeintliche Mordfall am Röpraredder vom 23. März 2022 wird von einem neuen Schwurgericht des Hamburger Landgerichts zum zweiten Mal aufgerollt. Dabei soll während eines Trinkgelages in der Wohnanlage des Angeklagten im sogenannten Lindwurm der 43-jährige D. von einem unbekannten Gegenstand tödlich verletzt worden sein. Der Gastgeber sitzt jetzt wieder auf der Anklagebank. B. muss sich erneut wegen heimtückischen Mordes vor Gericht verantworten.

B. soll am 23. März 2022 dem Gast D., der bei dem Umtrunk auf einem Sofa eingeschlafen war, mit einem immer noch unbekannten Gegenstand sieben Zentimeter tief in die Brust gestochen haben. Dabei wurde die Lunge verletzt, D. starb kurze Zeit später. Warum der Gastgeber diese brutale Tat an seinem Bekannten begangen haben könnte, gilt es in der neuen Verhandlung am Donnerstag, 15. August, um 9 Uhr im Saal 237 des Landgerichts, herauszufinden.

Zum zweiten Mal vor dem Landgericht: Tötungsdelikt bei Trinkgelage

Denn: Der Bundesgerichtshof hat den Freispruch gegen B. vom 27. März 2023 mittlerweile kassiert und damit eine neue Hauptverhandlung initiiert. Von der Hamburger Staatsanwaltschaft heißt es dazu: „Auf die gegen den Freispruch von der Staatsanwaltschaft eingelegte Revision hob der Bundesgerichtshof das erstinstanzliche Urteil insoweit auf und verwies das Verfahren an eine andere Schwurgerichtskammer zurück.“

Damals sah das Gericht die Schuld des Bergedorfers als „nicht erwiesen“ an. Denn bei jenem Gelage in seiner Wohnung im dritten Obergeschoss waren auch zwei Frauen anwesend, die nach Auswertung der Zeugenaussagen jeweils nicht als mutmaßliche Täterin ausgeschlossen werden konnten. Polizei und Staatsanwaltschaft rollten daraufhin ihre Ermittlungen neu auf.

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Neben dem Vorwurf der Tötung musste sich B. auch wegen zweier anderer Delikte verantworten, erhielt dafür zwölf Monate Freiheitsstrafe, zudem wurde die Unterbringung in einer Psychiatrie angeordnet. Das Gericht befand den Bergedorfer jeweils schuldig wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz, Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung –zum einen schoss er im Grünen Zentrum mit einer Schreckschusswaffe auf Enten, zum anderen hinderte er im Dezember 2020 einen Bekannten mit drei Schüssen aus einer Softair-Pistole daran, von einem Trinkgelage nach Hause zu gehen.