Bergedorf. Legalisierung von Cannabis inspiriert Programmierer zu großem Projekt. Wo bleiben Verbotszonen, wo werden Joints erlaubt sein?

Nun ist es amtlich. Ab April ist das öffentliche Rauchen von Cannabis legal. Doch nicht überall ist der Konsum damit per se erlaubt. Ein Stadtplan für den Bezirk Bergedorf könnte ziemlich gut nach aktueller Gesetzgebung erklären, wo das Rauchen von Cannabis erlaubt wäre und wo nicht: Die Bubatzkarte, erstellt angeblich von einem Softwareentwickler aus Koblenz, machte bereits vor der Legalisierung Furore und unterlegt Verbotszonen im gesamten Bundesgebiet mit roten Kreisen, so auch für den gesamten Bezirk Bergedorf. Eine Legalisierung des Rauschmittels heißt nämlich nicht, dass Konsumenten nicht doch bestimmte Regeln einhalten müssen. Zum Beispiel gelten immer noch bestimmte Abstände zu schützenswerten Einrichtungen.

Weil der Konsum in Gegenwart unter 18-Jähriger nicht erlaubt ist, ist das Kiffen auf 100 Metern vor den Eingangsbereichen von Schulen, Kitas, Spielplätzen, weiteren Kinder- und Jugendeinrichtungen und öffentlichen Sportplätzen sowie in Sichtweite dieser Einrichtungen nicht gestattet. Das ist die Basis der im Netz verfügbaren Bubatzkarte. Einer Idee, die zunächst im Fediverse, einem Netzwerk föderierter, voneinander unabhängiger Plattformen, um sich griff und in der breiten Öffentlichkeit entsprechend wenig Beachtung fand, wie der Entwickler auf schriftliche Anfrage mitteilt. Doch dann schlug das Thema höhere Wellen, wie der Erschaffer beobachtete: „Die Bubatzkarte war scheinbar interessant genug dafür, dass Menschen sie weiterverbreitet haben.“

Legalisierung von Cannabis: Kiffer-El-Dorado an beliebtem Badesee in Neuallermöhe möglich

So lässt sich der Blick auch dezidiert auf Bergedorf richten. Dort ist ein deutlicher Unterschied zwischen Stadt- und Landgebiet erkennbar: In großen Teilen der gesamten Vier- und Marschlande ist der Cannabiskonsum fast überall erlaubt – so zum Beispiel rund um das Zollenspieker Fährhaus oder auch am Hohendeicher See mitsamt Campinganlage Oortkaten. Wiederum ist Kiffen nördlich des Hotel Zollenspieker Fährhaus verboten, weil dort sehr nah die Schule Zollenspieker liegt.

Viele tiefrote Verbotszone gibt es dafür im städtischen Teil: In Neuallermöhe sowie Bergedorf-West und auch teilweise Lohbrügge sind diese sehr ausgeprägt. In dem jüngsten Stadtteil des Bezirks überrascht das nicht, denn die Neuallermöher Siedlung ist mit Schulen, Kitas, Sportanlagen und Spielplätzen durchsetzt. Jedoch gibt es auch ein kleines Kiffer-El-Dorado: rund um den Allermöher See bis auf das nördliche, zumeist stark frequentierte Strandufer dürften Joints herumgereicht werden. In der Siedlung Bergedorf-West ist hingegen fast alles rot bis auf einen kleinen Bereich vor dem S-Bahn-Eingang Nettelnburg.

Keine Drogen-Verbotszone an sehr prominenten Plätzen in der Innenstadt

Doch es gibt auch Genusszonen in großen Teilen der Alt-Nettelnburger Siedlung und im Villengebiet zwischen Reinbeker Weg und Wentorfer Straße. Weiterhin wäre es in weiten Teilen der Bergedorfer und Lohbrügger City, beispielsweise vom Sachsentor 42, also dem Damenmoden-Geschäft Tamaris, bis zur S-Bahn-Brücke an der Alten Holstenstraße total okay, Rauschmittel zu konsumieren. Nicht erlaubt wäre es rund um den Mohnhof und den dortigen Eintritt in die Fußgängerzone. In Fußgängerzonen ist jedoch nach derzeitiger Gesetzgebung das Kiffen von 7 bis 20 Uhr ohnehin untersagt.

Ebenfalls zum beliebten Kiffer-Ort könnten die Wiese wie generell weite Teile des Schlossparks werden. Verboten wäre es wiederum im östlichen Teil des Parks rund um den Schlossspielplatz. Und rund um den Serrahn? Kein Problem, ist erlaubt beispielsweise auf der erst jüngst umgestalteten Serrahnstraße, die sich gerade im Sommer zur beliebten Gastronomiemeile gemausert hat.

Motivation des Entwicklers: „Veranschaulichung des Auswirkung des Gesetzesentwurfs“

„Die Bubatzkarte kann Fehler enthalten“, schreibt der Erschaffer auf seiner Homepage bubatzkarte.de. Persönliches mag er außer dem, was dort zu lesen ist, nicht von sich preisgeben: „Nicht alle Menschen stehen mit Begeisterung im Rampenlicht.“ Er sieht sein Werk als noch nicht vollständig an: „Die Karte wird basierend auf eigenen Ideen sowie Hinweisen, die zum Beispiel per E-Mail reinkommen, weiterentwickelt.“ Ohnehin sei sie eher als eine Art „Annäherung“, als „Veranschaulichung der Auswirkung des Gesetzentwurfs“ zu verstehen. Der Name „Bubatzkarte“ soll im Freundeskreis vorgeschlagen worden sein.

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Die Ausgangslage, die sich der Programmierer eingangs stellte: Was bedeuten eigentlich damals 250 Meter, heute 100 Meter Abstand in der Realität? Eine derartige Karte mit den Parametern der Cannabis-Legalisierung habe noch vor dem 10. Juni 2023 nicht existiert. Damals erschien sie dann, es gebe aber laut „Bubatzkarte“ sicher noch Optimierungsbedarf: „Im Gesetz geht es ja um einen Abstand zum Eingangsbereich.“ Die roten Kreise sind demnach um gesamte Einrichtungen gezogen worden, da die Eingangsbereiche nur selten im Kartenbereich zu finden sind.

Cannabis-Legalisierung: Wie gut ist die Polizei vorbereitet?

Für die Hamburger Polizei hat die Bubatzkarte keine Relevanz, wie ein Sprecher Anfang März erklärte. Dennoch haben die Beamten bereits vor der Zustimmung des Bundesrates angefangen, sich auf eine Legalisierung vorzubereiten.

Dass dies kurzfristig umzusetzen sei, daran hat auch der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Die Grünen) Zweifel. Zwar ist er ein Befürworter der Legalisierung, sieht aber in der Kürze der Zeit auch noch zu viele offene Fragen, wie beispielsweise die Organisation der Polizei bei der Kontrolle. CDU und CSU wollten hingegen den Gesetzesentwurf der Ampel-Regierung im Bundesrat am 22. März stoppen. Die Union sieht in der „Legalisierung von Drogen“ schwere Verstöße gegen das Völker- und Europarecht.