Bergedorf. Behörde montiert Verkehrsschilder auf Autobahn 25 ab, weil sie „unnötig“ waren. Warum Verkehrssünder dennoch schlechte Karten haben.
Nanu, da fehlt doch etwas? Auf der Autobahn 25 ist erst kürzlich ein wichtiges Verkehrsschild von der Autobahnmeisterei entfernt worden. Und zwar an einer sehr markanten Stelle: Tausende Autofahrer, die in der Vergangenheit vom mobilen Blitzer auf dem Übergang der A25 zur A1 in Richtung Hamburg (Autobahndreieck Norderelbe) beziehungsweise zur A1 in Richtung Lübeck (zur Anschlussstelle Hamburg-Moorfleet) wegen zu hoher Geschwindigkeit erwischt wurden, fragen sich nun möglicherweise, ob sie zu Recht geblitzt wurden.
Bereits am 23. November vergangenen Jahres kam die Straßenverkehrsbehörde der Autobahn GmbH (Niederlassung Nord) zu der Erkenntnis, dass ein Schild auf der Pendlerstrecke zwischen Bergedorf und der Hamburger City „überflüssig“ ist. Bisher galt für Autofahrer auf der Anfahrt zum oben genannten Knotenpunkt Tempo 60, was bislang 240 Meter vor der Rampe angezeigt wurde. Letzteres ist nun aufgehoben worden – das Verkehrsschild wurde nach Angaben der Autobahn GmbH am Vormittag des 15. Januar 2024 von der Autobahnmeisterei Stillhorn abmontiert.
A25: Schilderwald wurde reduziert
Weshalb das so sein musste: Besagte S-Kurve im Fortlauf des sogenannten „Ast 5 zur A1“ gilt als potenzielle Unfallstelle. Dort sollen Fahrzeuge immer wieder wegen überhöhter Geschwindigkeit außer Kontrolle geraten und die seitlichen Schutzeinrichtungen touchieren. „Deswegen ist in diesem Bereich eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 km/h erforderlich“, heißt es dazu in der Anordnung der Ordnungsbehörde. Das müsse aber erst am Anfang der Verästelung angezeigt werden, nicht aber – wie bislang – 240 Meter vorher. Dieses Schild ist überflüssig, „denn hier ist eine Begrenzung auf 60 km/h weder erforderlich noch begründbar“. Noch deutlicher formuliert es Christian Merl aus der Stabsstelle Kommunikation der Autobahn GmbH: „Es wurde abgebaut, weil es unnötig war.“
Nun sind also bis zur Rampe 80 km/h erlaubt. Der Wegfall eines Verkehrsschildes gehöre zu den ureigensten Aufgaben der Straßenwächter: „Die Kollegen schauen systematisch nach, welche Verkehrsschilder sinnvoll und welche es nicht sind“, schildert Christian Merl das Vorgehen und sagt weiter: „Man kann es ja auch so sehen: Der Schilderwald wird reduziert.“ Was im Endeffekt der Übersichtlichkeit im Straßenverkehr zugutekomme.
Warum eine Klagewelle von Temposündern kaum Erfolgsaussicht besitzt
Nun könnten Autofahrer nach der Rechtmäßigkeit von Bußgeldbescheiden wegen zu schnellen Fahrens in einem Bereich fragen, in dem die behördliche Einschätzung die Beschilderung als unbegründet ansieht. Denn die Auffahrt zu Ast 5 war bis zuletzt ein beliebter Aufstellort für Blitzeranhänger. Dort tappten viele in die Radarfalle – auch seit der Entscheidung des Abbaus des Schildes am 23. November 2023 und vor der tatsächlichen Demontage. Doch rückwirkend besteht aus Sicht von Fachleuten wenig Hoffnung für potenzielle Kläger.
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Christian Hieff, Pressesprecher des ADAC Hansa für Hamburg und Umgebung, nennt als vergleichbaren Fall die Situation an den Elbbrücken, also die Einfahrt stadteinwärts aus südlicher Richtung. Dort wurden vor dem stationären Blitzer zu Jahresbeginn 2023 die Tempo-60-Schilder entfernt. Und plötzlich wurden viele von teuren Fotos überrascht, weil sie weiter von „60“ ausgingen. Dort galt aber nach der Entfernung der Schilder die Maximalgeschwindigkeit von 50 km/h. Tempo 60 müsse aber dauerhaft angezeigt werden, so Christian Hieff. Deshalb sieht der ADAC-Sprecher „vor Gericht wenig Chancen“ für Einsprüche und Klagen von ehemaligen Temposündern, was den Übergang A25 zur A1/A7 anbelangt.
Auch Christian Merl stimmt zu: „Der Zustand an besagtem Übergang war auch früher klar geregelt. Es galt ,60‘ – Punkt!“ Bei den Tempoverstößen gelte stets der „Verursacherzeitpunkt“.