Bergedorf. Bergedorfs Verkehrspolitiker ermahnen Anlieger, was gegen die Glätte vor ihren Grundstücken zu unternehmen. Und haben eine Idee.

Überall Schnee, rutschige Wege und Glätte: Sind die Menschen zu faul zum Schneeschieben? Das hat so den Anschein, meint Petra Petersen-Griem (SPD), die im Verkehrsausschuss der Bergedorfer Bezirksversammlung klagt: „Es ist auffällig, wie viele Anlieger nicht gewillt sind, zu räumen. Zuletzt war der Wehrdeich in Nettelnburg total vereist, das war zum Teil lebensgefährlich.“ Kommt nun eine Broschüre, die erklärt, wie es geht? Das wollen Bergedorfs Grüne.

Die Bürger bräuchten aber bitte auch ein gutes Vorbild, meint Robert Gruber von den Linken: „Auf dem Bahnhofsvorplatz lagen zehn Zentimeter Matsch, das ist eine Katastrophe. Nächsten Winter muss das auf öffentlichen Plätzen besser werden.“ Auch die Grünen schließen sich der Kritik an: „Man müsste mal die Prioritäten verschieben: Warum wird am Ladenbeker Furtweg geräumt, nicht aber die Radwege an der B5?“, fragt Joachim Schöfer. Die Antwort von Tiefbauchefin Mona Rühle: „Zuerst werden immer die Straßen geräumt, die vom ÖPNV genutzt werden. So jedenfalls hat die Umweltbehörde die Stadtreinigung beauftragt. Aber bei den Radwegen müssen wir mal nachfragen, das ist uns auch unverständlich.“

Glätte: Muss erst eine Broschüre erklären, wie Schneeschieben geht?

Die Bushaltestellen in Lohbrügge-Nord seien ebenso vereist wie der Gehweg vor dem Körberhaus an der B5, meint Karin Rogalski-Beeck vom Bergedorfer Seniorenbeirat: „Das habe ich zuletzt beim Meldemichel angezeigt.“ Dabei liege dieser Gehweg entlang einer öffentlichen Grünanlage (etwa zwischen Kaufland und Schweinske) tatsächlich im Aufgabengebiet der Stadtreinigung, bestätigt Mona Rühle: „Das gebe ich noch mal weiter.“ Auch habe sie den Wunsch der Grünen-Politiker auf ihrer To-Do-Liste, im November eine Broschüre oder Flyer an alle Hauseigentümer zu verschicken: „Versprechen kann ich das aber nicht.“

Vorsicht geboten: Dass hier in Neuallermöhe kein Winterdienst eingesetzt wird, lässt sich leider nicht lesen.
Vorsicht geboten: Dass hier in Neuallermöhe kein Winterdienst eingesetzt wird, lässt sich leider nicht lesen. © bgz | Privat

Am Dienstagmorgen um 10.30 Uhr hat Thomas Lenné ein Foto in Neuallermöhe aufgenommen, denn er erinnert sich daran, einst im Winter mit dem Fahrrad gestürzt zu sein bei dem Versuch, auf der linken Spur des Ebner-Eschenbach-Wegs den Fanny-Lewald-Ring zu überqueren: „Später empfing mich der damalige Bezirksamtsleiter Dornquast im Rathaus, entschuldigte sich und versprach, Abhilfe zu schaffen. Das Ergebnis war dann dieses Schild, auf dem auf den fehlenden Winterdienst hingewiesen wird.“ Abgesehen davon, dass man den verschneiten Gefahren-Hinweis nicht lesen könne, so Lenné, „findet offenbar auch auf dem Hauptgehweg kein Winterdienst statt“.

Schneeschieben: Das sind die Pflichten privater Anlieger

Hier nochmal die Aufgaben für Anlieger, wie sie Hamburgs Umweltbehörde beschreibt: Auf den Gehwegen vor ihren Grundstücken sind die Anlieger verpflichtet, dafür zu sorgen, dass bei Schnee- und Eisglätte alle Gehwege, die an das Grundstück grenzen, gefahrlos begehbar sind. Geräumt werden muss unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls, Eisglätte ist abzustreuen. Bei anhaltendem Schneefall über 20 Uhr hinaus oder einsetzendem Schneefall, Eis oder Glätte nach 20 Uhr müssen Anlieger bis 8.30 Uhr des folgenden Tages – an Sonn- und Feiertagen bis 9.30 Uhr – räumen und streuen. Der freigehaltene Streifen möge so breit sein, dass zwei Fußgänger passieren können. Die erforderliche Breite beträgt mindestens einen Meter.

Steht vor dem Privatgrundstück eine Ampel oder gibt es dort einen Zebrastreifen, muss dort bis an den Fahrbahnrand geräumt und gestreut werden. Ist das Grundstück durch eine Böschung oder einen Graben vom Gehweg getrennt ist, entbindet das nicht von der Winterdienstpflicht. Gleiches gilt auch für Trenn- und Lärmschutzwände.

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Wie muss ich räumen?

Der Schnee ist am Gehwegrand oder außerhalb von Treppen so anzuhäufen, dass die Verkehrssicherheit nicht gefährdet wird. Der Schnee vom eigenen Grundstück oder vom Gehweg darf nicht einfach auf die Fahrbahn geräumt werden. Dabei müssen Fußgängerübergänge, Radwege und Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel freigehalten werden, ebenso Flächen für Abfallbehälter und Sperrmüll am Abfuhrtag. Für weitere Fragen ist die Hotline des Hamburger Winterdienstes erreichbar unter 040/ 25 76 13 13.