Hamburg. Sind die Fernwärme-Preiserhöhungen von E.on rechtswidrig? Der Verein will Mitgliedern helfen, sich gegen „horrende Forderungen“ zu wehren.

In die Auseinandersetzung um erhebliche Preiserhöhungen des Energieversorgers E.on für Fernwärmekunden etwa in Hamburg-Lohbrügge (das Abendblatt berichtete) hat sich nun der Mieterverein zu Hamburg eingeschaltet. Man werde betroffene Mitglieder dabei unterstützen, „sich gegen die horrenden Forderungen von E.on zu wehren“, teilte der Verein am Donnerstag mit.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen halte die Fernwärme-Preiserhöhungen für rechtswidrig und prüfe aktuell, eine Musterfeststellungsklage zu erheben, damit die Betroffenen ihr Geld zurückerhielten.

Verein hat Bitte an alle Hamburger Mieter

Dafür werden laut Mieterverein nun Fernwärme-Kunden von E.on und von dem Tochterunternehmen Hansewerk Natur gesucht, die ihre Fälle online schildern und die Jahresabrechnungen von 2019 sowie gegebenenfalls weitere Unterlagen hochladen. Voraussetzung sei, dass die Mieterinnen und Mieter selbst den Vertrag mit dem Energieversorger abgeschlossen haben, teilte der Mieterverein mit.

„Wir rufen alle Hamburger Mieterinnen und Mieter auf, zu prüfen, ob ihr Fall für die Musterfeststellungsklage in Frage kommt“, Rolf Bosse, Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg. „Es ist geradezu unmoralisch, dass ein Energielieferant offenbar versucht, im Schatten der allgemeinen Preissteigerungen und der Energiekrise, derart seinen Profit zu maximieren. Das gehört abgestraft.“