Hamburg. Um offenbar Kosten zu sparen, stellen einige Menschen ihre Autos am Straßenrand ab. Was dem Halter droht, wenn er ermittelt wird.

Manchmal fallen sie sofort ins Auge. Etwa deshalb, weil sie keine Räder mehr haben oder eine zerbeulte Karosserie. Doch oft verstecken sich abgemeldete und nicht mehr fahrbereite Autos auch mit halbwegs gepflegtem Äußeren zwischen anderen geparkten Fahrzeugen. Fakt ist aber: Im öffentlichen Straßenraum haben solche Autos nichts verloren – nicht nur, weil sie allgemeine Parkplätze blockieren, sondern auch, weil sie ein Ärgernis und zuweilen sogar eine Gefahr darstellen, etwa durch auslaufendes Öl.

Und die Schrottautos bleiben ein Problem: Bereits 250 Fahrzeuge musste das zuständige Bezirksamt bis August in Bergedorf abschleppen lassen. Tendenz wohl steigend: Im gesamten Jahr 2021 waren es 427.

Schrottautos am Straßenrand: Bei Gefahr müssen sie sofort weg

Für das Bergedorfer Fachamt Management des öffentlichen Raums eine Daueraufgabe. Denn jedes gefundene oder gemeldete Fahrzeugwrack erfordert Recherche: Wem gehört das herrenlose Auto? Ist es womöglich eine Gefahrenquelle? Wurde es nach Aufforderung abgeschleppt oder muss das Bezirksamt tätigt werden?

Werden abgemeldete Fahrzeuge entdeckt oder gemeldet, wird zunächst eine rote Plakette mit einer Beseitigungsfrist auf das Auto geklebt. Für „normale“ Fälle beträgt die Beseitigungsfrist einen Monat, bei Gefahrenzuständen muss der Autobesitzer das Fahrzeug binnen 24 bis 72 Stunden entfernt haben. „Nach Ablauf der Frist wird kontrolliert, ob das Fahrzeug noch am Standort steht oder vom Halter entfernt wurde“, heißt es aus dem Bezirksamt. Ist das nicht passiert, kommt der Abschleppwagen. Kosten, die zunächst das Bezirksamt und trägt.

Das Bezirksamt muss nun den Eigentümer ermitteln. Ist ein Halter bekannt, werden ihm die Kosten in Rechnung gestellt. Doch manche Halter haben ihre Spuren verwischt, indem sie nicht nur das Nummernschild abmontiert, sondern auch die Fahrgestellnummer unkenntlich gemacht haben. Andere sind nicht erreichbar. Dann trägt das Bezirksamt – und damit die Allgemeinheit – die Kosten des Abschleppens und Entsorgens durch die Vertragsfirma.

Herrenlose Schrottautos kosten Bezirk 100.000 Euro im Jahr

196 Euro werden laut Verwaltung für einen „Abschleppauftrag mit anschließender endgültiger Verwertung“ je Auto fällig. Macht bei etwa 500 Schrottautos fast 100.000 Euro pro Jahr. Und auch wenn die Fälle, in denen der Eigentümer nicht ermittelt werden könne, laut Verwaltung „eher selten“ sind: Auch ein kleiner Prozentsatz summiert sich.

Abgestellt werden die Fahrzeuge oft dort, wo es ohnehin betriebsam ist und wo schrottige Autos womöglich erst nicht auffallen – zum Beispiel rund um Gewerbegebiete. Am Brookdeich und in der Brookkehre, an der Osterrade in Lohbrügge und im Stadtteil Allermöhe sind laut Bezirksamt „vermehrt Fahrzeuge abgestellt“.

Die drohenden Strafen schrecken die Besitzer offenbar nicht. Neben Gebühren für eine „unerlaubte Sondernutzung“ öffentlichen Raums droht ein Bußgeld, das sich je nach Situation und Gefahrenlage schon mal auf einige Tausend Euro summieren kann.