Hamburg. Planer können Tempolimit nicht durchsetzen und hoffen auf eine Novelle der StVO. Dies hätte Folgen für alle Hamburger Stadtteile.
Vorrang für Radfahrer und möglichst sogar für die Fußgänger, dazu maximal Tempo 30 auf allen Straßen. Das ist die Vision der Planer des Zukunftsstadtteils Oberbillwerder. Doch sie droht zu scheitern – an den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO).
„Ihr Regelwerk gibt das für Oberbillwerders Hauptstraßen leider nicht her. Sowohl auf dem geplanten inneren Ring als auch für die drei Zubringerstraßen ist Tempo 50 zwingend vorgeschrieben. Ausnahmen sind wegen der Straßenbreite nicht möglich“, sagte Alexander Prochaska im jüngsten Stadtentwicklungsausschuss der Bezirksversammlung.
Oberbillwerder: Hauptstraßen nicht für Tempo 30 geeignet
Wir müssen hoffen, dass mit einer Novelle der StVO Tempo 30 für den ganzen Stadtteil noch ermöglicht wird“, blickte der Chef der Infrastruktur-Abteilung des städtischen Oberbillwerder-Planers IBA Hamburg in die Zukunft. Denn private Pkw werden kaum vor dem Jahr 2028 durch den Zukunftsstadtteil rollen, sind die ersten Wohnungen dort doch frühestens in sechs Jahren bezugsfertig.
Ob die StVO bis dahin passend zu Oberbillwerders Vision geändert wird, ist offen. Die Folgen reichten weit über den Stadtteil hinaus: Es müsste der heutige Tempo-50-Standard innerhalb geschlossener Ortschaften auf Tempo 30 reduziert werden. Dann bräuchte es keine Argumente mehr, warum irgendwo 30 km/h angeordnet werden soll. Es müsste aber umgekehrt begründet werden, warum in der Stadt mit 50 km/h „gerast“ werden darf.
Dass Oberbillwerders geplante Hauptstraßen bisher nicht für Tempo 30 geeignet sind, liegt an ihrer komfortablen Breite: Stolze 22,80 Meter sind vorgesehen, von denen die eigentliche Fahrbahn für Pkw, Lkw und Busse aber nur 6,50 Meter ausmacht. Die restlichen 16,30 Meter teilen sich Fußgänger, Radfahrer und ein multifunktionaler Grünstreifen, auf dem zwar nicht geparkt, aber angeliefert werden darf. 6,50 Meter sind laut StVO dennoch zu breit für Tempo 30. Das wird dagegen definitiv für die Wohnstraßen gelten mit 5,50 Meter Fahrbahnbreite plus Nebenflächen. Und auf den noch schmaleren Wohnwegen gilt Schrittgeschwindigkeit.