Hamburg. Die Zwangsverwalterin lässt Reparaturen an dem Haus am Reetwerder vornehmen. Die Versteigerung ist keine einfache Aufgabe.

Ein fünf Etagen hohes Gerüst zeugt seit Kurzem davon, dass das seit Jahren leer stehende Wohn- und Geschäftshaus am Reetwerder/Ecke Alte Holstenstraße nicht gänzlich dem Verfall preisgegeben ist. Für das einst respektable Gründerzeit-Gebäude, das im Jahr 2018 als „Ekelhaus“ in die Schlagzeilen geriet, läuft seit mehreren Jahren ein Zwangsversteigerungsverfahren.

Das Haus wurde im Mai 2018 polizeilich geräumt, als nach einem Schwelbrand in der Elektroanlage herauskam, dass sich hier mehr als 100 überwiegend geflüchtete Menschen unter unsäglichen hygienischen Bedingungen eine Handvoll Wohnungen teilten. Seitdem stehen die Wohnungen leer, und auch die gewerblichen Mieter im Erdgeschoss zogen nach und nach aus.

Zwangsverwalterin lässt "Ekelhaus" am Reetwerder sichern

Die jetzigen Bauarbeiten sind von der Zwangsverwalterin Sandra Bernert in Auftrag gegeben. „Es handelt sich um Sicherungs- und Erhaltungsarbeiten, die notwendig sind, damit kein weiterer Wertverlust eintritt“, erklärt Bernert auf Anfrage unserer Zeitung, ohne näher auf Einzelheiten des Auftrags einzugehen. Nach Mitteilung einer Sprecherin des Hamburger Landgerichts soll es sich aber um Arbeiten auf dem Dach handeln.

Aus welchem Topf die Firmen bezahlt werden, verriet Zwangsverwalterin Bernert nicht. Schließlich erzielt die Immobilie seit etwa zwei Jahren keinerlei Mieteinnahmen mehr. Zudem läuft gegen die bisherige Eigentümerin ein Insolvenzverfahren. Sandra Bernert versicherte aber, dass die Rechnungen der beauftragten Handwerksunternehmen zeitnah bezahlt würden.

Ohne Verkehrswert kann keine Versteigerung anberaumt werden

An das Hamburger Landgericht als zweite Instanz wurde das Verfahren vom Amtsgericht Bergedorf übergeben, nachdem die Noch-Eigentümerin gegen die Wertfestsetzung des beauftragten Gutachters Beschwerde eingelegt hatte. Ohne einen solchen rechtsgültig festgesetzten Verkehrswert kann aber kein Versteigerungstermin anberaumt werden.

„Es wird jetzt im Auftrag des Landgerichts ein zweites Wertgutachten erstellt“, erklärte die Gerichtssprecherin. „Das ist aber bei einem Haus dieser Größe und Lage, das sich in einem so schlechten Zustand befindet, keine einfache Aufgabe.“ Nach dem Feuer im Jahr 2018 wurde das Gebäude insbesondere aufgrund des desolaten Zustands der elektrischen Anlage vom Bezirksamt für unbewohnbar erklärt. Die Bewohnerinnen und Bewohner wurden nach der Räumung öffentlich untergebracht.

Nachbarn des Hauses fühlten sich von Kakerlaken belästigt

In den ersten Monaten nach der Räumung fühlten sich Nachbarn des Hauses von Kakerlaken und anderem Ungeziefer belästigt, das sich in den Müllablagerungen im Hausinneren angesiedelt hatte und nun auch Nachbarhäuser zu befallen drohte. Im Januar 2019 konnte Bezirksamtsleiter Arne Dornquast nach einer Begehung mit dem Hygiene-Institut vermelden: „Keine lebenden Kakerlaken mehr.“