Bergedorf. Hauseigentümerin am Reetwerder 3 legt Beschwerde gegen Verkehrswert ein. Das Haus war 2018 für unbewohnbar erklärt worden.
So schnell kommt dieses zentral gelegene Haus nicht unter den Hammer: Ein Zwangsversteigerungsverfahren zum Reetwerder 3 wird es nach Angaben des Amtsgerichts Bergedorf in diesem Jahr nicht mehr geben.
Reetwerder 3: Haus wurde 2018 für unbewohnbar erklärt
Grund dafür ist der Einspruch der Hauseigentümerin gegen den Anfang Mai festgesetzten, nicht öffentlich genannten Verkehrswert des Amtsgerichts auf Basis eines Gutachterberichts. Das Haus war am 16. Mai 2018 für unbewohnbar erklärt worden, nachdem es zwei Monate zuvor wegen Überbelegung mit osteuropäischen Flüchtlingen geräumt worden war.
Wobei: So richtig unbewohnt sieht es für manchen Passanten auf den ersten Blick gar nicht aus. Eine Gardine ist zugezogen, im dritten Stock hängt noch ein Satellitenempfänger für Fernsehgeräte. Von den letzten Mietern im Erdgeschoss, einem Burger-Laden, einer Wäscherei und einem Tätowierstudio, hängen noch Logos und Werbung im Schaufenster – doch die Geschäftsflächen sind bereits seit über einem Jahr ausgeräumt.
Hoffnung auf Investor für das „Ekelhaus“ in Bergedorf
Wenn Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Niels Bonn aus dem Fenster seiner gegenüberliegenden Kanzlei im vierten Stock blickt, da kann er hinter so manchem Fenster das Gerümpel erkennen. Da sind Holzstühle und -tische gestapelt, Küchenutensilien zusammengehäuft. Vom Dach hängen lose Leitungen hinunter. „Und die Außenhaut verfällt so langsam“, kann Bonn beobachten.
Doch eigentlich ist Niels Bonn entspannt, was das sogenannte Ekelhaus anbelangt: „Die Aufregung war damals größer, als das Haus geräumt wurde. Seitdem ist das bei uns eigentlich kein Thema“, sagt Bonn, „ich hoffe, dass sich ein Investor für das Gebäude findet und daraus wieder ein tolles Entrée für den Reetwerder macht.“
Die Fassade bröckelt, Leitungen hängen lose herum
Eine berechtigte Hoffnung. Jedoch wird niemand zeitnah ein ernsthaftes Angebot für das Objekt abgeben können. Denn wann es eine Zwangsversteigerung für den Reetwerder 3 geben kann, ist nicht absehbar. Die Eigentümerin, dies bestätigt Holger Bork, Direktor des hiesigen Amtsgerichts, hatte im Mai innerhalb der Fristen Beschwerde gegen die Wertfestsetzung eingelegt. Die Festsetzung muss zunächst rechtskräftig sein, bevor ein Termin für eine Zwangsversteigerung anberaumt werden kann.
„Jetzt liegt das Verfahren beim Hamburger Landgericht, dort wird noch ein zweites Gutachten zum Verkehrswert eingeholt“, erläutert Bork, „und dieses Gutachten wird nicht vor November erstellt“. Außerdem müssen für eine Zwangsversteigerung Ladungsfristen eingehalten werden – die können sechs, aber auch mal zehn Wochen dauern.
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„So ein Haus leer stehen zu lassen, ist eine Schande, weil viele Familien Wohnungen suchen“, meint Gisela Bode. Die Escheburgerin fährt oft mit ihrem Tretroller durch den Reetwerder und blickt auf den denkmalgeschützten Gründerzeitbau. „Äußerlich sieht das Haus toll aus. Aber was man so von den Eigentümern hört, das ist einfach verantwortungslos.“