Hamburg. Inhaftierte, die in den Genuss der traditionellen Weihnachtsamnestie kommen wollen, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllen.
Kurz vor Weihnachten kommen in Hamburg 14 Strafgefangene vorzeitig frei. Es handele sich um Inhaftierte mit geringen Reststrafen, die sie regulär vor dem 6. Januar abgesessen hätten, teilte die Justizbehörde mit. Die vorzeitige Entlassung soll den Betroffenen Gelegenheit geben, vor den Feiertagen noch persönliche Dinge zu regeln und Behördengänge zu erledigen. Im vergangenen Jahr waren 31 Gefangene aus diesem Grund vorzeitig freigelassen worden. Die Zahl von 14 in diesem Jahr könne sich nur noch geringfügig verändern, sagte eine Behördensprecherin.
Die traditionelle Weihnachtsamnestie war 2018 im Hamburgischen Strafvollzugsgesetz neu geregelt worden. Statt Gnadenerweisen durch die Behörde auf individuellen Antrag prüfen nun die Gefängnisleitungen von sich aus, wer für die maximal um fünf Wochen vorgezogene Entlassung infrage kommt.
Justiz Hamburg: Gefängnisse teilweise überfüllt
Bedingung dafür ist, dass die Betroffenen eine Freiheitsstrafe oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von weniger als einem Jahr verbüßen. Außerdem müssen sie seit mindestens drei Monaten einsitzen und dürfen sich im Gefängnis nichts haben zuschulden kommen lassen. Ausgenommen von der vorzeitigen Entlassung sind auch Gefangene, bei denen eine Ausweisung, Abschiebung oder Auslieferung zu erwarten ist.
In den Hamburger Gefängnissen saßen Anfang Dezember 2136 Menschen, 570 von ihnen in Untersuchungshaft. Verfügbar waren nach Angaben der Justizbehörde 2253 Haftplätze. Überfüllt war der Vollzug für Männer in der JVA Billwerder, wo 640 Gefangene auf 638 Plätze kamen. Auch in der Untersuchungshaftanstalt am Holstenglacis herrschte Enge. Für 500 Männer waren nur 462 Plätze verfügbar. In der Sozialtherapeutischen Anstalt waren am Standort Fuhlsbüttel alle 132 Plätze belegt, am Standort Bergedorf waren 44 Gefangene bei nur 39 verfügbaren Plätzen untergebracht.