Hamburg. Soko „Autoposer“ kontrollierte rund um das Kult-Event in Hamburg. Welche Motorräder den Beamten dabei besonders oft ins Netz gingen.

Dröhnende Maschinen: Gut 12.000 Biker sind am Wochenende zu den Harley Days auf das Festivalgelände am Großmarkt gekommen. Für 42 von ihnen endete das Event zwangsweise beim TÜV. Die Polizei hatte bei Kontrollen, die rund um die Veranstaltung durchgeführt wurden, Mängel an ihren Motorrädern festgestellt.

Ganz gezielt hatten Experten der Verkehrsdirektion der Polizei einige der Motorräder überprüft. Mit dabei: Beamte der als Soko „Autoposer“ ins Leben gerufenen Dienststelle, die sich um „frisierte“ Fahrzeuge kümmert. Seit 2018 haben die Experten auch verstärkt Motorräder im Visier.

Harley Days Hamburg: Polizei und Soko „Autoposer“ nahmen laute Motorräder ins Visier

Bei den Kontrollen rund um die Harley Days waren sie ganz Ohr. Denn Hauptkriterium für eine Überprüfung war ein zu lauter Sound. Bei 42 angehaltenen Maschinen stellten die Polizisten tatsächlich Mängel fest, die so erheblich waren, dass damit die Betriebserlaubnis hinfällig ist. „In der Regel ging es um Manipulationen an der Abgasanlage“, so Polizeisprecher Sören Zimbal.

Das bedeutet, dass der Auspuff so umgebaut oder „ausgeräumt“ wurde, dass die Maschine einen noch satteren und damit lauteren Sound hat. In den meisten Fällen wird einfach der sogenannte db-Killer aus der Auspuffanlage entfernt, der den Geräuschpegel der Harley zähmt.

Polizei kontrolliert bei Harley Days: Beanstandete Maschinen mussten direkt zum TÜV

Denn was den Biker erfreut, das laute Röhren des V2-Motors der amerikanischen Kult-Marke, ist für die Polizei ein No-Go und wird mit einem Bußgeld ab 50 Euro aufwärts geahndet. Damit der Verstoß auch dokumentiert wird, ging es mit der beanstandeten Maschine gleich zum TÜV. Dort schaute sich ein Sachverständiger die Motorräder an.

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Für die Biker ist das Bußgeld das kleinere Übel. Schlimmer: Nach dem unfreiwilligen TÜV-Termin mussten sie schnurstracks und ohne Umweg nach Hause fahren. Erst wenn der festgestellte Mangel behoben und ein TÜV-Prüfer die Maschine abgenommen hat, darf sie wieder normal im Straßenverkehr gefahren werden.