Hamburg. Eltern eines Grundschülers wehrten sich gegen Pflicht, ihr Kind in der Schule testen zu lassen. So reagiert die Schulbehörde.
In einem Rechtsstreit um die Corona-Testpflicht an Schulen hat die Hamburger Schulbehörde eine Niederlage vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) erlitten. Die Richter bestätigten in einem Beschluss vom 21. Juni die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde gegen den sogenannten Musterhygieneplan (Az. 1 B 114/21). Nach dieser Vorschrift müssen sich die Hamburger Schüler mindestens zweimal pro Woche in der Schule unter Aufsicht selbst testen, sofern sie am Präsenzunterricht teilnehmen wollen.
Die Eltern eines Grundschülers bestanden jedoch darauf, dass ihr Kind auch zu Hause einen Test machen könne. Mit ihrem Eil-Antrag hatten sie vor dem Verwaltungsgericht Erfolg (Az. 2 E 1710/21), doch die Schulbehörde legte Beschwerde ein. Nun wies das Oberverwaltungsgericht den Einspruch der Schulbehörde zurück. Dieser sei nach Ablauf der Frist eingegangen, stellten die Richter fest. Zudem gehe aus der Rechtsgrundlage für den Musterhygieneplan hervor, dass ein Widerspruch gegen die Testpflicht aufschiebende Wirkung habe.
Jeder Hamburger Schüler kann nun Testplicht in der Schule widersprechen
Ein Sprecher des Oberverwaltungsgerichts erklärte, dass nun jeder betroffene Schüler der Testpflicht in der Schule widersprechen könne. „Jeder, der Widerspruch erhebt, kann sich darauf (den Beschluss des OVG) berufen“, sagte der Sprecher. Die Testpflicht als solche hielten die Richter allerdings grundsätzlich für rechtmäßig.
Die Schulbehörde kündigte am Dienstag an, sie werde die Verordnung zum 8. Juli ändern. Im Musterhygieneplan werde die sofortige Vollziehbarkeit der Testpflicht angeordnet. Damit hätte ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung mehr. Die in dem Plan vorgesehenen Regelungen dienten dem Schutz von Leben und Gesundheit aller schulischen Beteiligten. „Gegenläufige Interessen einzelner Betroffener müssen angesichts der nach wie vor hohen Gefahren für Leib und Leben sowie angesichts des Interesses an der Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Schulbetriebs zurückstehen“, soll es in der neuen Fassung heißen.
Corona: Diese Testverfahren gibt es
- PCR-Test: Weist das Virus direkt nach, muss im Labor bearbeitet werden – hat die höchste Genauigkeit aller Testmethoden, ist aber auch die aufwendigste
- PCR-Schnelltest: Vereinfachtes Verfahren, das ohne Labor auskommt – gilt als weniger zuverlässig als das Laborverfahren
- Antigen-Test: weniger genau als PCR-(Schnell)Tests, dafür zumeist schneller und günstiger. Laut RKI muss ein positives Testergebnis durch einen PCR-Test überprüft werden, ein negatives Ergebnis schließt eine Infektion nicht aus, insbesondere, wenn die Viruskonzentration noch gering ist.
- Antigen-Selbsttest: Die einfachste Test-Variante zum Nachweis einer Infektion mit dem Coronavirus. Wird nicht von geschultem Personal, sondern vom Getesteten selbst angewandt. Gilt als vergleichsweise ungenau.
- Antikörper-Test: Weist keine akute, sondern eine überstandene Infektion nach – kann erst mehrere Wochen nach einer Erkrankung sinnvoll angewandt werden
- Insgesamt stellt ein negatives Testergebnis immer eine Momentaufnahme dar und trifft keine Aussagen über die Zukunft
Unterricht beginnt in Hamburg wieder am 5. August
Seit dem 6. April müssen sich Schüler in Hamburg mindestens zweimal pro Woche unter Aufsicht an der Schule testen, wenn sie am Präsenzunterricht teilnehmen wollen. Als einzige Alternative war ein PCR-Test erlaubt, der nicht älter als 48 Stunden sein durfte. Seit dem 10. Juni reicht auch das Ergebnis aus einem Schnelltestzentrum.
Zurzeit sind Sommerferien und nur wenige Hamburger Schüler, die an den sogenannten Lernferien teilnehmen, sind von der Vorschrift betroffen. Der reguläre Unterricht beginnt wieder am 5. August. Die aktuelle Corona-Verordnung, auf der der Musterhygieneplan fußt, gilt bis zum 30. Juli. Die Schulbehörde hatte schon im Juni erklärt, dass die Testpflicht auch im neuen Schuljahr bestehen bleibt.
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Testpflicht für Schüler: CDU unterstützt den Kurs des Senats
Die CDU-Opposition in der Hamburgischen Bürgerschaft unterstützt den Kurs des Senats. „Es muss unter allen Umständen verhindert werden, dass der Präsenzunterricht an Hamburgs Schulen im kommenden Herbst erneut ausgesetzt wird“, sagte die CDU-Schulexpertin Birgit Stöver am Dienstag. Statt der Schnelltests könnten vermehrt sogenannten Lolli- oder Gurgeltests genutzt werden, die per PCR ausgewertet werden könnten. „Zudem sollte die Testpflicht unbedingt auch auf Vorschulkinder ausgeweitet werden“, sagte Stöver.
Der Vorsitzende der Ständigen Impfkommission (Stiko), Thomas Mertens, zweifelte unterdessen am Sinn von Massentests für Schüler. „Ich frage mich, wie wichtig es tatsächlich ist, jedes symptomlos infizierte Kind durch Testung zu entdecken“, sagte Mertens der „Schwäbischen Zeitung“ (Montag) in Ravensburg. „Würde es möglicherweise reichen, jedes Kind mit Symptomen frühzeitig zu identifizieren und zu isolieren? Das mag zwar ketzerisch klingen, aber man sollte darüber nachdenken“, meinte der Chef der Stiko.