Hamburg. In Katalonien und Zypern sind die Inzidenzen stark gestiegen. Auch auf den Kanaren legen die Zahlen zu. Wichtige Tipps für Reisende.

Vor ein paar Tagen haben die Ferien in Hamburg begonnen und viele Familien holen Schwimmsachen und Schnorchel aus dem Schrank, um in den Urlaub zu starten. Doch während in Deutschland die Pandemie in den Hintergrund tritt, werden die Sorgen an einigen Reisezielen wieder größer. Destinationen wie Zypern und Katalonien werden zu Risiko-, andere zu Virusvariantengebieten. Dadurch ändern sich die Rechte und Pflichten von Touristen. Das Abendblatt beantwortet wichtige Fragen zum Start der Urlaubssaison.

Welche Ziele sind beliebt?
Bisher führt Mallorca die Liste der beliebtesten Ziele an, gefolgt von Kreta auf Platz zwei und Antalya auf Rang drei, heißt es bei der Tui. Auch andere griechische Inseln und die Kanaren belegen weitere Spitzenplätze. Derzeit verzeichnet der Hamburger Airport täglich zwischen 15.000 und mehr als 20.000 Passagiere, im Mai waren es noch maximal 10.000 pro Tag. „Unsere Juni- Zahlen erinnern an die buchungsstarken Monate Januar, Februar und März“, sagt Florian Kruse vom Reisebüro Adventure Tours in Barmbek. „Wir stellen bereits seit einigen Wochen eine extrem gestiegene Nachfrage – insbesondere ab Hamburg – fest“, ergänzt eine Sprecherin von Condor. „Alle Flüge sind sehr gut oder sogar ausgebucht und haben zum Start in die schönsten Wochen des Jahres pünktlich abgehoben“, heißt es von Eurowings zur Lage am Hamburger Airport.

Welche Ziele sind neue Risikogebiete?
Seit Sonntag stehen Zypern und die spanische Region Katalonien auf der Liste der Corona-Risikogebiete. Die Sieben-Tage-Inzidenz in Katalonien mit seinen Touristenregionen Costa Brava und Barcelona betrug zuletzt rund 230. Schon zuvor wurden die spanischen Gebiete Kantabrien, Andalusien, Navarra, La Rioja und das Baskenland auf die Liste der Risikogebiete aufgenommen.

Die wichtigsten Corona-Themen im Überblick

Wo liegen Virusvariantengebiete?
Portugal galt bisher als Virusvariantengebiet mit der besorgniserregenden Ausbreitung der ansteckenderen Delta-Variante, mit einer Inzidenz von knapp 170. Allerdings wurde am Montagabend für Portugal, aber auch für Großbritannien Nordirland, Russland sowie Indien und Nepal die Einstufung geändert: Diese Länder gelten nun nur noch als Hochinzidenzgebiete. Der Grund: Deutschland hat sich bei der Verbreitung der Delta-Variante immer mehr den Verhältnissen von Portugal und auch von Großbritannien angenähert.

Welche Kriterien gelten?Als Hochinzidenzgebiete werden Länder eingestuft, in denen die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche (Sieben-Tage-Inzidenz) über 200 liegt. Als Risikogebiete gelten Länder mit einer Inzidenz über 50. Virusvariantengebiete weisen eine hohe Zahl der Delta-Variante auf.

Was bedeutet die Risiko-Einstufung? Für die Rückkehr wird immer ein Test, ein Impfnachweis oder ein Genesungsbeleg benötigt, auch bei Nichtrisikogebieten, sagte eine Condor-Sprecherin. „Notwendig ist nun zusätzlich die digitale Einreiseanmeldung, die vor Rückreise online ausgefüllt werden kann.“

Was gilt bei Hochinzidenzgebieten? Wer nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss nach der Rückkehr zehn Tage in Quarantäne. Diese kann frühestens nach fünf Tagen durch einen negativen Test beendet werden.

Welche Rechte haben die Kunden?
Wird ein Reiseziel vor der Abreise zum Virusvariantengebiet oder Hochrisikogebiet erklärt, haben Pauschalreisende nicht automatisch das Recht auf kostenlose Stornierung. Ob diese Einstufungen nach mehr als einem Jahr Pandemie noch als ein „außergewöhnlicher Umstand“ zu werten sind, ist nicht höchstrichterlich entschieden. Allerdings ist es sehr wahrscheinlich, dass ein Veranstalter zumindest im Falle eines Virusvariantengebietes die Reise von sich aus absagt und das angezahlte Geld erstattet.

Die aktuellen Corona-Fallzahlen aus ganz Norddeutschland:

  • Hamburg: 2311 neue Corona-Fälle (gesamt seit Pandemie-Beginn: 430.228), 465 Covid-19-Patienten in Krankenhäusern (davon auf Intensivstationen: 44), 2373 Todesfälle (+2). Sieben-Tage-Wert: 1435,3 (Stand: Sonntag).
  • Schleswig-Holstein: 1362 Corona-Fälle (477.682), 623 Covid-19-Patienten in Krankenhäusern (Intensiv: 39). 2263 Todesfälle (+5). Sieben-Tage-Wert: 1453,0; Hospitalisierungsinzidenz: 7,32 (Stand: Sonntag).
  • Niedersachsen: 12.208 neue Corona-Fälle (1.594.135), 168 Covid-19-Patienten auf Intensivstationen, 7952 Todesfälle (+2). Sieben-Tage-Wert: 1977,6; Hospitalisierungsinzidenz: 16,3 (Stand: Sonntag).
  • Mecklenburg-Vorpommern: 700 neue Corona-Fälle (381.843), 768 Covid-19-Patienten in Krankenhäusern (Intensiv: 76), 1957 Todesfälle (+2), Sieben-Tage-Wert: 2366,5; Hospitalisierungsinzidenz: 11,9 (Stand: Sonntag).
  • Bremen: 1107 neue Corona-Fälle (145.481), 172 Covid-19-Patienten in Krankenhäusern (Intensiv: 14), 704 Todesfälle (+0). Sieben-Tage-Wert Stadt Bremen: 1422,6; Bremerhaven: 2146,1; Hospitalisierungsinzidenz (wegen Corona) Bremen: 3,88; Bremerhaven: 7,04 (Stand: Sonntag; Bremen gibt die Inzidenzen getrennt nach beiden Städten an).


Wann kann ich kostenlos umbuchen? Wer seine Pauschalreise auch dann verschieben will, wenn das Zielland kein Virusvarianten- oder Hochrisikogebiet ist, muss in die Vertragsbedingungen schauen, was das kostet. Mit einem Flextarif ist die Verschiebung oft bis 14 Tage vor Abreise kostenlos möglich. Individualreisende haben dank kulanter Umbuchungsregeln der Fluggesellschaften die Möglichkeit, ihren Flug ohne Zusatzgebühren umzubuchen. Dies ist bei vielen Airlines wie Lufthansa und Eurowings kurzfristig bis zum Check-in des ursprünglichen Fluges möglich. Eine Erstattung gibt es aber nur, wenn die Airline den Flug selbst streicht. Findet der Flug statt, gibt es kein Geld zurück.

Wann fallen Stornokosten an?
Wer etwa aus Angst vor der Delta-Variante nicht mehr verreisen möchte, muss bei risikoarmen Ländern und einfachen Risikogebieten mit Stornierungsgebühren rechnen. Pauschalurlauber sollten hier die Stornostaffeln der Veranstalter kennen: Sie zeigen auf, bis zu welchem Zeitpunkt vor Reiseantritt welcher Betrag fällig wird. Für Pauschalreisende, die von Anfang an einen teureren Flextarif gebucht haben, gilt: Sofern die Frist von häufig 14 Tagen vor Reisebeginn noch nicht angebrochen ist, lässt sich die Reise auch ohne Stornogebühren absagen.

Individualreisende müssen prüfen, ob sie bei der Buchung eine kurzfristige Stornierungsoption gewählt haben. Zum Beispiel ein Angebot wie: „Kostenfreie Stornierung bis einen Tag vor Abreise“. „Bei individuell gebuchten Unterkünften im Ausland kann ich aus der Einstufung zum Virusvariantengebiet meines Reiselandes durch die Bundesregierung unmittelbar kein Recht zur kostenfreien Stornierung ableiten“, sagt Karolina Wojtal vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland. Auch dann nicht, wenn eine Reisewarnung für das Land gilt. Entscheidend sei, ob nach dem national geltenden Recht ein Recht auf Stornierung aufgrund der Corona-Situation besteht und was in den AGB steht.

Was gilt für Flugreisen?
Alle Menschen, die per Flieger in die Bundesrepublik einreisen, müssen vor dem Abflug dem Beförderer ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis vorlegen – und zwar unabhängig davon, ob das Land des Starts einen Risikostatus hat.