Hamburg. Ex-BDK-Vorsitzender André Schulz soll zu Unrecht Geld von der Stadt bekommen haben. Auch die damalige Vorgesetzte ist angeklagt.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat gegen den früheren Vorsitzenden des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), André Schulz, Anklage wegen Betruges in einem besonders schweren Fall erhoben. Seine frühere Dienstvorgesetzte im Landeskriminalamt Hamburg (LKA) wurde wegen Beihilfe durch Unterlassen angeklagt.

Die Anklagebörde wirft dem ersten Kriminalhauptkommissar vor, mehr als 75.000 Euro zu Unrecht von der Stadt Hamburg kassiert zu haben. André Schulz soll nach seiner Wahl zum BDK-Vorsitzenden im Herbst 2013 bei der Hamburger Polizei eine Verringerung seiner Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche auf 20 Wochenstunden bei entsprechender Halbierung seines Gehalts beantragt haben. Dies wurde auch genehmigt.

Schulz arbeitete nur noch als Gewerkschafter

Doch die ihm zum 1. Januar 2014 im Fachstab des Landeskriminalamts zugewiesene Stelle trat der Polizist nie an. Die Staatsanwaltschaft Hamburg ist sich sogar sicher, dass Schulz auch nie vorgehabt habe, diese Stelle anzutreten. Stattdessen arbeitete er zu 100 Prozent für die Gewerkschaft. "Zwischen dem 1. Januar 2014 und 28. Februar 2017 wurden dem Angeschuldigten folglich Nettobezüge in Höhe von insgesamt 75.177,28 Euro zu Unrecht überwiesen", heißt es in der Anklage.

Die mitangeklagte ehemalige Dienstvorgesetzte von André Schulz ist nach Auffassung der Staatsanwaltschaft "hinreichend verdächtig, diesen Zustand geduldet zu haben". Besonders pikant: Sie sei Ende März 2014 vom damaligen Leiter des Landeskriminalamts Hamburg noch gesondert auf die zu erbringende Wochenarbeitszeit von 20 Stunden hingewiesen worden.

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Polizisten durchsuchten das Haus des Beschuldigen

Bereits seit 2017 ermittelt die Hamburger Staatsanwaltschaft gegen Schulz. Im März 2018 durchsuchten Beamte das Haus des Kriminalpolizisten in Hamburg sowie die Geschäftsstelle des BDK. In einer Stellungnahme bezeichnet André Schulz damals die Vorwürfe als haltlos und erklärte, dass er nach seiner Wahl zum BDK-Chef die Aufgaben im vereinbarten Rahmen für die Polizei Hamburg wahrgenommen habe. Nach eigenen Angaben war Schulz zwischen Januar 2014 und Mai 2018 im LKA Hamburg im Bereich "Polizeiwissenschaftliche Analyse" und der "Kriminologischen Forschungsstelle" tätig.

Doch die Ermittlungen wegen Betrugs zwangen ihn letztlich sein Amt als Vorsitzender des BDK niederzulegen. Am 8. Mai 2018 verkündete er seinen Rücktritt. Seit Juni 2018 arbeitet er wieder bei der Polizei in Hamburg und ist an der Polizeiakademie tätig.

Kriminalbeamten droht Verlust des Beamtenstatus

Die Staatsanwaltschaft kündigte an, Wertersatz in Höhe der erlangten Nettobezüge zu beantragen. Ferner muss Schulz mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Laut Staatsanwaltschaft liegt der Strafrahmen für Betrug im besonders schweren Fall zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. Zudem könnte Schulz seinen Beamtenstatus verlieren, wenn ihn das Gericht zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt.

Für einen Kommentar zu der Anklageerhebung war André Schulz nicht erreichbar.