Hamburg. Der Chef des Bundes Deutscher Kriminalbeamter wurde zu 50 Prozent von der Hamburger Polizei bezahlt. Das sollte jetzt beendet werden.

Der Chef des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), André Schulz, hat nach der Änderung seiner Besoldungsregelung rechtliche Schritte gegen die Hamburger Polizei angekündigt. „Die Prüfung unseres Rechtsanwalts hat ergeben, dass diese übereilte Entscheidung höchstwahrscheinlich rechtswidrig ist“, sagte Schulz dem Magazin „Spiegel“. „Dieses werden wir gegebenenfalls auch verwaltungsgerichtlich feststellen lassen.“ Schulz warf dem Polizeipräsidenten der Hansestadt „ein fragwürdiges demokratisches Grundverständnis“ vor.

Schulz wird seit Januar 2014 zu 50 Prozent von der Hamburger Polizei bezahlt. Er arbeitet aber nach eigenen Angaben zu 100 Prozent für die Gewerkschaft. Die Hamburger Polizei hatte am Mittwoch mitgeteilt, Polizeipräsident Ralf Martin Meyer habe entschieden, diese Praxis umgehend zu beenden.

Die Überprüfung des Falls ist noch nicht abgeschlossen

Hamburg schreibt Schulz laut „Spiegel“ rückwirkend zum 1. März vor, die Hälfte seiner Arbeitszeit - also 20 Stunden pro Woche - auch für das Landeskriminalamt (LKA) tätig zu sein. Ein Polizeisprecher sagte dem Magazin, Meyer habe eine Überprüfung des Falls eingeleitet, die noch nicht abgeschlossen sei.

Schulz sagte dem „Spiegel“, seine Gewerkschaft hätte sein Gehalt auch zu 100 Prozent übernehmen können. Er habe durch die bisherige Regelung „überhaupt keinen persönlichen Vorteil gehabt“. Nun sehe er sich zu Unrecht verunglimpft und erwarte von der Polizei „in jedem Fall eine Richtigstellung der Tatsachen“.

Auch der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft wurde vom Staat bezahlt

In Nordrhein-Westfalen soll der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, mehr als zehn Jahre lang ein Teilzeitgehalt als Polizist bezogen, aber nicht als solcher gearbeitet haben. Zudem soll er ein Aufsichtsratsmandat bei der Axa Versicherung nicht als Nebentätigkeit gemeldet haben. Gegen den 60-Jährigen wird deswegen ein Disziplinarverfahren eingeleitet.