Hamburg. Polizeibekannter Mann muss sich für verletzte Rentner auf der Mönckebergstraße verantworten, Lkw-Fahrer für tödlichen Verkehrsstreit.

In Hamburg werden dieser Tage zwei besonders schwere Fälle aus dem Straßenverkehr vor Gericht verhandelt: Bei einem Unfall mit Fahrerflucht wurde in der Innenstadt ein Rentner-Ehepaar schwer verletzt, während ein Verkehrsstreit für einen Senior sogar tödlich endete.

Mönckebergstraße: Transporterfahrer verletzt Rentner-Paar schwer

Am Mittwoch startet am Amtsgericht zunächst der Prozess gegen Bülent C. – der damals 47-Jährige soll am Morgen des 11. August 2021, einem Mittwoch, mit einem Kleintransporter auf der Mönckebergstraße einen seinerzeit 86 Jahre alten Mann und dessen 84 Jahre alte Frau nach einem Abbiegemanöver aus der Bergstraße frontal erfasst haben.

Die Fußgänger stürzten und verletzten sich schwer. Während die Frau einen Wirbelbruch, ein Hämatom am Auge und eine Schulterluxation erlitt und der Mann sich eine Kopfplatzwunde, Hautabschürfungen sowie ein Schädel-Hirn-Trauma zuzog, enfernte sich C. unerlaubt vom Unfallort.

Fahrerflucht: Hamburger Unfallfahrer ist polizeibekannt

Möglicherweise aus gutem Grund – denn als der heute 49-Jährige später auch dank Zeugenaussagen zu Fragmenten des Kennzeichens ermittelt werden konnte, stellte sich heraus, dass er keinen Führerschein der Klasse B besessen hatte. Bei dem Kleintransporter soll es sich nach Abendblatt-Informationen um einen Mietwagen gehandelt haben.

Außerdem trat der vorbestrafte Unfallfahrer durch das Delikt auf der „Mö“ nicht zum ersten Mal polizeilich in Erscheinung. Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, fahrlässiger Körperverletzung und unerlaubten Entfernens vom Unfallort drohen Bülent C. nun eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Haft. Wie es dem verletzten Paar zweieinhalb Jahre nach dem Unfall geht, ist nicht bekannt.

Lkw-Fahrer verletzt Autofahrer im Streit tödlich

Am Freitag muss sich am Landgericht dann ein 59 Jahre alter Lkw-Fahrer für eine Körperverletzung mit Todesfolge verantworten (Aktenzeichen: 602 Ks 14/23). Am Morgen des 16. Juni des vergangenen Jahres, einem Freitag, soll der Angeklagte Werner Z. im Bezirk Bergedorf mit seinem späteren Opfer zunächst verbal aneinandergeraten sein.

Weil Z. der Meinung war, von dem Pkw-Fahrer geschnitten worden zu sein, verfolgte er das Auto des 74-Jährigen bis zu dessen Betrieb am Rungedamm in Allermöhe. Dort stellte er den Autofahrer verärgert zur Rede. Als sich Z. nach dem lautstarken Streit schon wieder auf den Weg zu seiner Sattelzugmaschine machte, soll sein Kontrahent ihm noch etwas hinterhergerufen haben.

74-Jähriger stirbt nach Attacke im Krankenhaus

Daraufhin kehrte der Lkw-Fahrer um, lief auf den 74-Jährigen zu und stieß diesen laut Anklage derart heftig gegen die Brust, dass er ungebremst zu Boden stürzte. Dabei brach sich der Autofahrer zwei Rippen und erlitt einen Schädelbasisbruch, an dessen Folgen er vier Tage später im Krankenhaus verstarb.

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Bei einer Verurteilung droht Werner Z. im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren, mindestens aber drei Jahre. Sollte die Tat als minderschwerer Fall bewertet werden, könnte das Regel-Strafmaß von drei Jahren greifen. Für beide Prozesse ist jeweils eine Fortsetzung angesetzt, die Urteile könnten also noch auf sich warten lassen.