Hamburg/Leipzig. Der Angeklagte war zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das wollte er nicht hinnehmen und ging in Revision.
Das Urteil zum Mord an einem jungen Brasilianer im Jahr 2019 in Hamburg ist rechtskräftig. Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs verwarf die Revision des Angeklagten gegen seine Verurteilung zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe mit Beschluss vom 12. Oktober, wie der BGH am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte.
Das Landgericht Hamburg hatte den 48-jährigen Italiener am 3. April wegen Mordes und weiterer Taten schuldig gesprochen.
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Prozess Hamburg: Angeklagter 2021 zu lebenslanger Haft verurteilt
Der Angeklagte hatte den 28-jährigen Brasilianer in seiner Wohnung in Hamburg-Neustadt mit Drogen betäubt und ihn zum Sex zwingen wollen. Als dieser plötzlich geschrien habe, habe er ihn ermordet, hatte die Vorsitzende Richterin damals erklärt. Die Leiche habe der Angeklagte dann monatelang in seinem Gästezimmer versteckt.
Der Alten- und Krankenpfleger war bereits am 22. April 2021 zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hatte die Verurteilung wegen Mordes jedoch im Mai 2022 aufgehoben und den Fall an eine andere Schwurgerichtskammer am Landgericht zurückverwiesen.