Bonn. Der Angeklagte sagt, er sei von legalen Aktienkaufverträgen ausgegangen. Was die Anklage ihm genau vorwirft.
Der Hamburger Bankier Christian Olearius hat im Cum-Ex-Prozess gegen ihn seine Unschuld beteuert. „Ich habe weder wissentlich noch willentlich an strafbaren Cum-Ex-Geschäften mitgewirkt“, sagte der 81-Jährige am Montag vor dem Bonner Landgericht. Er sei vielmehr von legalen Aktienkaufverträgen ausgegangen. „Eine Schädigung des Staates lag mir fern.“
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Cum-Ex-Prozess: Die Anklage wirft ihm 14 Fälle vor
In den Unterlagen des Anwalts Hanno Berger, der bei den Geschäften als Berater fungierte und bereits zu zwei Haftstrafen verurteilt worden ist, sei von sogenannten Leerverkäufen keine Rede gewesen, betonte Olearius. Besagte Leerverkäufe sind ein zentrales Element von Cum-Ex-Aktiengeschäften, bei denen gar nicht gezahlte Steuern erstattet wurden und der deutsche Staat dadurch insgesamt Milliarden einbüßte.
Olearius ist Gesellschafter der Hamburger Privatbank M.M. Warburg, die bei Cum-Ex-Deals mitgemacht hat. Die Anklage wirft ihm 14 Fälle besonders schwerer Steuerhinterziehung vor, die zu einem Steuerschaden von knapp 280 Millionen Euro geführt haben sollen. In zwei Fällen blieb es beim Versuch. Im Kern bezogen sich die Taten auf den Zeitraum 2006 bis 2011 und damit die Hochphase der Aktiendeals, die der Bundesgerichtshof 2021 als Straftat wertete.