Hamburg. 21-Jährige war bereits im Juni zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Doch das wollte die junge Frau nicht hinnehmen.

Das Beschmieren der Glasfassade des Audimax auf dem Gelände der Universität Hamburg am 2. Juni 2022 hatte einige juristische Nachspiele, und in der kommenden Woche startet in dieser Sache schon wieder ein Prozess.

Im April etwa stand in der Causa Audimax ein 59-jähriger Anhänger der „Letzten Generation“ vor dem Hamburger Amtsgericht, im Juni musste sich dann wegen Sachbeschädigung in dieser Sache die inzwischen als Serienaktivistin bekannte Miriam M. verantworten – kurz vor ihrem Auftritt im Gerichtssaal hatte sie auf Sylt mit anderen Mitgliedern der „Letzten Generation“ einen Privatjet mit oranger Farbe besprüht. Nach Abendblatt-Informationen waren die Triebwerke durch die Aktion ganz erheblich beschädigt worden. Im September schließlich wurde ein 21-Jähriger zu 40 Tagessätzen à sieben Euro verurteilt, weil er Feuerlöscher mit Deckenfarbe befüllt und damit die Glasfassade des Audimax besprüht hatte.

„Letzte Generation“: Junge Frau soll Audimax mit Farbe besprüht haben

Genau dieser Sachverhalt liegt auch der Anklage der Staatsanwaltschaft gegen eine 27 Jahre alte Aktivistin der „Letzten Generation“ zugrunde, die am kommenden Mittwoch in der Berufung vor dem Landgericht verhandelt wird. Der Vorwurf: Sachbeschädigung. Die junge Frau soll überdies mit anderen aus der Gruppe vom Vordach des Audimax ein Transparent mit der Aufschrift „Lebensgrundlage erhalten? Nicht die Aufgabe dieser Uni [...]“ entrollt und die Fensterscheiben und Türen des Gebäudes mit Parolen beschmiert haben.

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Die Angeklagte und ihre Mitstreiter hätten so Aufmerksamkeit für den Kampf gegen die Klimakatastrophe erregen wollen, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Es sei ein Sachschaden in Höhe von 18.000 Euro entstanden. In erster Instanz war die Angeklagte im Juni zu einer Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen verurteilt worden.

„Letzte Generation“: Zwei Frau wollten Gemälde von Caspar David Friedrich überkleben

Die Zahl der Hamburger Verfahren gegen Mitglieder der „Letzten Generation“ dürfte inzwischen längst im höheren zweistelligen Bereich liegen. Mal landeten Aktivisten vor Gericht, weil sie sich auf Straßen festklebten und blockierten, etwa im Bereich der Elbbrücken. Zuletzt mussten sich zwei Frauen verantworten, weil sie versucht hatten, das weltberühmte Gemälde „Der Wanderer über dem Nebelmeer“ von Caspar David Friedrich mit einem Poster zu überkleben.