Hamburg. Befangenheitsantrag gegen den Richter. Die Klägerin, eine Hamburger Ärztin, verlangt von Biontech Schmerzensgeld – sechsstellig.
Das Verfahren um einen mutmaßlichen Impfschaden einer Hamburgerin gegen den Impfstoffhersteller Biontech ist am Montagmorgen überraschend verschoben worden. Noch vor dem ersten Verhandlungstag haben die Anwälte der Klägerin einen Befangenheitsantrag gegen den Richter gestellt. Sie glauben, dass seine Unvoreingenommenheit beeinträchtigt sei. Darüber müsse nun die Kammer befinden, wie Gerichtssprecher Kai Wantzen sagte.
Wie lange das dauere und wann der erste Verhandlungstag stattfinde, sei noch nicht absehbar. Eine Entscheidung könne innerhalb von Tagen fallen. Über den Befangenheitsantrag entscheidet die Kammer selbstredend ohne den betroffenen Richter. Was genau zu dem Befangenheitsantrag geführt hat, ist offen.
Impfschaden? Hamburger Verfahren gegen Biontech verschoben
Die Hamburger Klägerin – bundesweit ist es das erste Verfahren dieser Art – macht geltend, dass sie durch die Corona-Impfung mit dem Vakzin von Biontech einen gesundheitlichen Schaden davongetragen habe. Sie verlangt Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 150.000 Euro.
Sie habe infolge der Impfung Beschwerden, zu denen Schmerzen im Oberkörper, Schwellungen der Extremitäten sowie Erschöpfung, Müdigkeit und Schlafstörungen zählten. Sie klagt zudem darauf, dass festgestellt werde, dass Biontech zum Ersatz von materiellen Schäden verpflichtet sei.
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Biontech verklagt: Hamburger Orthopädin fordert Schadenersatz
Die Frau ist nach Abendblatt-Informationen Fachärztin für Orthopädie und hat sowohl in großen, renommierten Hamburger Praxen als auch in mehreren Krankenhäusern im Umland gearbeitet. Für Mitarbeiter des Gesundheitswesens galt zwischenzeitlich die sogenannte „einrichtungsbezogene Impfpflicht“.
Die Klägerin wird vertreten von einer Düsseldorfer Anwaltskanzlei, die unter anderem im sogenannten Dieselskandal für Verbraucher aktiv war. Im Internet werben die Anwälte damit, dass sie Schadenersatzansprüche von Impfgeschädigten durchsetzen. Ein Anwalt der Kanzlei hat auf Twitter die Corona-Impfung als „Zwangsverabreichung von Gentherapeutika“ bezeichnet.
In Hamburg wurden bislang vom Versorgungsamt vier Anträge auf Impfschäden anerkannt. 158 gab es insgesamt, einige sind noch im Widerspruchsverfahren, es gibt wenige Klagen gegen diese Behördenentscheidungen.