Hamburg. Seit Beginn dieses Schuljahres lernen Kinder und Jugendliche aller Konfessionen gemeinsam. Was die FDP der Schulbehörde vorwirft.

Es ist ein bundesweit einmaliges Konzept: Seit Beginn dieses Schuljahres lernen Kinder und Jugendliche praktisch aller Konfessionen gemeinsam, was Glaube und Religion bedeuten. Der „Religionsunterricht für alle“, der den Unterricht allein unter Verantwortung der evangelischen Kirche ersetzt hat, ist vergleichsweise geräuschlos eingeführt worden. Doch jetzt gibt es Kritik.

Die fraktionslose FDP-Bürgerschaftsabgeordnete Anna von Treuenfels-Frowein wirft der Schulbehörde vor, zumindest die Grundschuleltern nicht ausreichend über die Möglichkeit zu informieren, ihre Kinder vom Religionsunterricht abzumelden. Denn: Wie früher gilt auch beim „Religionsunterricht für alle“, der von der Klasse eins bis zur Klasse zehn angeboten wird, dass niemand daran teilnehmen muss.

Schule Hamburg: Von den Klassen sieben bis zehn ist Philosophie Alternative zu Religion

Für die Klassen sieben bis zehn der weiterführenden Schulen wird als Wahlpflichtalternative das Fach Philosophie angeboten. „Die Schulen informieren Sorgeberechtigte und Schülerinnen und Schüler über deren Wahlmöglichkeiten innerhalb des Wahlpflichtbereichs rechtzeitig vor Beginn des neuen Schuljahres und führen Elternabende und Informationsveranstaltungen … durch“, schreibt der Senat in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage von Treuenfels-Frowein. Ausdrücklich würden Eltern auch darüber informiert, das die Möglichkeit besteht, dass ihre Kinder nicht am Religionsunterricht teilnehmen.

Anders ist die Lage in den vier Grundschulklassen und den Klassen fünf und sechs, in denen kein alternatives Unterrichtsfach angeboten wird. „Wenn Schülerinnen und Schüler der Grundschule bzw. der Klassen fünf und sechs vom Religionsunterricht abgemeldet werden, werden sie in dieser Zeit anderweitig betreut, z. B. in der Parallelklasse“, heißt es in der Antwort des Senats ohne Hinweis darauf, wie die Eltern vorab über die Möglichkeit des Verzichts unterrichtet werden.

Schule Hamburg: Schulbehörde hat keine Hinweise auf Verletzung der Informationspflicht

„Offensichtlich informiert die Schulbehörde Eltern in den Grundschulklassen nicht darüber, dass ihre Kinder vom konfessionsübergreifenden Religionsunterricht freigestellt werden können. Das ist unlauter“, kritisiert die FDP-Politikerin Treuenfels-Frowein. Schließlich gebe es viele Hamburgerinnen und Hamburger, die entweder gar keinen Religionsunterricht oder nicht die spezielle Hamburger Form wünschten. „Schulsenator Ties Rabe sollte hier für Klarheit sorgen: Die Eltern müssen über ihr Wahlrecht in Sachen Grundschul-Religionsunterricht informiert werden“, so Treuenfels-Frowein.

Laut Senatsantwort liegen der Schulbehörde keine Hinweise vor, dass die Grundschulen ihrer Informationspflicht nicht nachgekommen wären. Der „Religionsunterricht für alle“ ist mit den großen Religionsgemeinschaften entwickelt worden.