Bonn. Die Staatsanwaltschaft legt dem Ex-Warburg-Chef besonders schwere Steuerhinterziehung zur Last. Nun kommt es zum Hauptverfahren.
Das Landgericht Bonn hat die Anklage der Staatsanwaltschaft Köln gegen den vormals persönlich haftenden Gesellschafter der Hamburger Warburg-Bank, Christian Olearius, zugelassen. Das Gericht teilte am Mittwoch in Bonn mit, das Hauptverfahren in dem Cum-ex-Komplex werde eröffnet. Die Termine für die Hauptverhandlung sollen gesondert bekannt gegeben werden.
Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten 15 Fälle der besonders schweren Steuerhinterziehung zwischen 2006 und Ende 2019 zur Last, die er gemeinsam mit gesondert Verfolgten bzw. Verurteilten begangen haben soll. Zwei Fälle sollen im Versuchsstadium geblieben sein.
Cum-ex: Landgericht Bonn lässt 14 Anklage-Fälle gegen Olearius zu
Der entstandene Steuerschaden soll knapp 280 Millionen Euro betragen. Laut Gericht wurde die Anklage in 14 Fällen zugelassen und das Verfahren hinsichtlich eines Falles – Vorwurf der Steuerhinterziehung in Bezug auf den Eigenhandel des Kreditinstituts in der Dividendensaison 2010 - mit Blick auf das Doppelverfolgungsverbot nicht eröffnet.
Seit Jahren wird in der Hamburgischen Bürgerschaft untersucht, ob der damalige Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) Einfluss auf den Steuerfall der in den „Cum-Ex“-Skandal verstrickten Warburg-Bank genommen hat. Der heutige Bundeskanzler bestreitet das.
Nun soll nach dem Willen der Union auch der Bundestag einen Untersuchungsausschuss einsetzen. Er soll klären, ob in Scholz' Zeit als Hamburger Bürgermeister politischer Einfluss auf den Steuerfall genommen wurde und auf Rückforderungen gegen die Bank in Millionenhöhe verzichtet werden sollte. Auch soll geprüft werden, ob Erinnerungslücken, auf die sich der Kanzler in dem Zusammenhang beruft, glaubhaft sind.
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Bei „Cum-ex“-Geschäften nutzten Investoren eine Schwäche bei der Abwicklung der Steuerzahlung, um den deutschen Staat über Jahre hinweg um Geld zu prellen. Rund um den Dividendenstichtag schoben mehrere Beteiligte Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Ausschüttungsanspruch hin und her. In der Folge erstatteten Finanzämter Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem Staat entstand so ein Milliardenschaden.
Laut der Pressemitteilung soll sich der Angeklagte Olearius für das Kreditinstitut detailliert mit dessen Strategien befasst und auch von ihm dort initiierte „Cum-Ex“-Geschäfte abgesegnet haben. Zudem soll er in alle Planungen eingebunden gewesen sein, so dass er sämtliche Abläufe gekannt und die maßgeblichen Entscheidungen getroffen haben soll.