Hamburg. Anmelder der Veranstaltung ist schon mehrfach aufgefallen. Strafbefehle gegen Mitglieder der Vereinigung „Muslim interaktiv“.

Zwei Wochen ist die Hamburger Großdemonstration mit 3500 Teilnehmern gegen eine Koranverbrennung in Schweden her – jetzt werden Details dazu bekannt.

Hinter der Demo stehen Islamisten, der Senat rechnet den bekannten Anmelder dem informellen Netzwerk „Muslim interaktiv“ zu. Das habe eine „ideologische Nähe“ zur verbotenen Organisation ,Hizb ut-Tahrir‘.“

Generalstaatsanwaltschaft ermittelt gegen fünf Mitglieder von „Muslim interaktiv“

Dieser Anmelder der Demo am 4. Februar hat sich laut Senat schon mehrmals an öffentlichen Veranstaltungen von „Muslim interaktiv“ in „verantwortlicher Funktion“ beteiligt – so bei einer Demonstration 2020 vor der französischen Botschaft in Berlin und bei einer propalästinensischen Demonstration 2021 in Hamburg. So steht es in der Senatsantwort auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann.

Der AfD-Politiker wollte wissen, ob gegen „Muslim interaktiv“ an Hamburger Gerichten ein Verfahren anhängig sei oder ob es zuletzt Verfahren gegeben habe. Heraus kommt, dass die Generalstaatsanwaltschaft gegen fünf Mitglieder der Vereinigung „Muslim interaktiv“ nach einer Demonstration 2021 zwei Verfahren angestrengt hatte.

Verfassungsschutz in Hamburg hatte vor der Demonstration gewarnt

„In einem Verfahren wurden gegen vier erwachsene Beschuldigte Strafbefehle“ erlassen, die im Sommer 2022 rechtskräftig geworden sind. Dabei ging es um Verstöße gegen das Versammlungsverbot. Das zweite, abgetrennte Verfahren gegen einen heranwachsenden Beschuldigten wurde vom Jugendgericht nach Zahlung einer Geldauflage eingestellt, heißt es in der Senatsantwort.

Schon im Vorfeld der Veranstaltung vor zwei Wochen hatte der Verfassungsschutz gewarnt, sich der Demonstration anzuschließen. „Wer hier teilnimmt, steht Seite an Seite mit Verfassungsfeinden, die eine Gesellschaftsform durchsetzen wollen, die mit unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbar ist“, hieß es dazu vorab.