Hamburg/Sønderborg. Dänisches Gericht lehnt „Rückführung“ ihrer zwei jüngsten Kinder ab. Dennoch ist die Steakhouse-Erbin “heilfroh“ über das Urteil.
Christina Block hat ein positives Urteil des Familiengerichts im dänischen Sønderborg so herbeigesehnt – und nun bekommen, zumindest teilweise. „Es ist eine wichtige Entscheidung auf dem langen Weg, meine Kinder zurückzubekommen“, sagte die 49-Jährige dem Abendblatt.
Im August 2021 hatte ihr Ex-Mann Stephan Hensel die zwei jüngsten Kinder Theodor und Klara nach einem Wochenendbesuch bei sich in Dänemark behalten und nicht zu ihr nach Hamburg zurückgebracht. Seit nunmehr 18 Monaten hat die Steakhouse-Erbin den Neunjährigen und die Zwölfjährige nicht gesehen. Doch damit ist jetzt Schluss.
Christina Block erringt Teilerfolg vor Gericht – auch Hensel ist zufrieden
Am Freitagmittag liegt das Urteil vor. Und beide Parteien – Christina Block und Stephan Hensel – verbuchen für sich einen Erfolg. Hensel sieht sich im Vorteil, weil das Gericht Blocks Antrag abgelehnt habe, die Kinder gemäß Haager Kinderschutzübereinkommen nach Hamburg zurückzuführen. Dabei habe es sich auf die Angaben einer dänischen Kindersachverständigen gestützt, wonach bei einer Rückführung nach 18 Monaten von einem „inzwischen ernsthaften Risiko für die körperliche und geistige Gesundheit der Kinder“ auszugehen sei.
Hensel hat immer wieder behauptet, dass Block gegenüber beiden übergriffig geworden sei, während die 49-Jährige den Vorwurf der häuslichen Gewalt stets als „frei erfunden“ zurückwies. Zudem, so Hensel, habe das Gericht den Wunsch der Kinder nach einem Verbleib beim Vater berücksichtigt – die dafür nötige Reife sei dem Neunjährigen und der Zwölfjährigen zuzugestehen. „Wir freuen uns, dass wir jetzt mehr Sicherheit haben“, sagte Hensel dem Abendblatt. Er werde in Dänemark das alleinige Sorgerecht beantragen.
Christina Block sieht in Urteil einen bedeutenden Etappensieg
Christina Block hingegen sieht in dem Urteil einen bedeutenden Etappensieg. Zwei ihrer drei Anträge seien erfolgreich gewesen. Das Wichtigste: Ab sofort dürfe sie wieder betreuten Umgang mit ihren Kindern haben – und zwar alle 14 Tage in Dänemark. „Ich bin heilfroh, dass ich sie nach 18 Monaten endlich wiedersehen werde“, sagt sie. „Und dass das mein Ex-Mann auch nicht mehr verhindern kann.“
Außerdem habe das Gericht betont, dass es sich um ein deutsches Verfahren handle. Sowohl ihr Umgang als auch der des Vaters mit Theodor und Klara solle nun von einer deutschen Psychologin begutachtet werden. Ihr Antrag auf Rückführung sei zwar abgelehnt worden, allerdings habe der Richter auch betont, dass die Kinder „rechtswidrig“ in Dänemark zurückgehalten und ihr entfremdet worden seien.
Christina Block will in Revision gehen
In Sachen Rückführung habe sie „aus gutem Grund“ keine sofortige Vollstreckung beantragt: „Nach 18-monatiger Entfremdung der Kinder durch meinen Ex-Mann gehe ich natürlich nicht davon aus, dass sie von heute auf morgen wieder bei mir in Hamburg sind.“ Hier werde sie aber in Revision gehen. Von dem Umgang und der Begutachtung erhoffe sie sich „viele neue Erkenntnisse“, die dann auch eine Rückführung der Kinder wahrscheinlicher machten. Ansonsten werde sie bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen.
Christina Block, Tochter des Hamburger Steakhouse-Königs Eugen Block, hat mit dem Unternehmensberater Stephan Hensel vier Kinder: Johanna (16), Greta (14), Klara (12) und Theodor (9). 2014 wurde die Ehe geschieden. Nach Jahren, in denen alles reibungslos lief, brachte Hensel die Kinder am 29. August 2021 nicht wie vereinbart zurück, sondern blieb in Gravenstein, kurz hinter der dänischen Grenze, wo er mit seiner Frau Astrid lebt. Schon einige Wochen zuvor war dort seine älteste Tochter Johanna nach einem Streit mit ihrer Mutter eingezogen.
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Christina Block: Seit eineinhalb Jahren hat sie keinen Kontakt zu ihren Kindern
Block spricht damals wie heute von einer „Entführung“ und davon, dass Hensel die Kinder manipuliert habe, um eine Spaltung und Entfremdung von ihr zu hintertreiben. Hensel hingegen sagt, er habe die Kinder vor der übergriffigen Mutter schützen wollen. Die beiden hätten nicht mehr bei ihr leben wollen. Deshalb lief ein Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) ins Leere, wonach Block das Aufenthaltsbestimmungsrecht erhielt und Hensel verpflichtet wurde, die Kinder herauszugeben.
Hensel aber widersetzte sich mit Erfolg. Grund: Dänemark hat eine EU-Verordnung nicht unterzeichnet, mit der die Anerkennung und Vollstreckung in Sorgerechtsfragen geregelt wird.
Kein Kontakt zu den Jüngsten – seit anderthalb Jahren leidet Christina Block unter der Situation. Zuletzt fuhr sie im Herbst 2022 nach Gravenstein, um ihre Kinder auf dem Schulweg zu treffen. Mit dabei hatte sie – ihren Angaben zufolge zum Schutz – sechs Personenschützer, die zu ihrer großen Empörung von der dänischen Polizei festgesetzt wurden. Hensel, der eine „Entführung“ befürchtet hatte, sagt, die Polizei habe ihm danach einen „Alarmknopf“ zur Verfügung gestellt.